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Versorgungsausgleich

von Ungerecht17.06.2009 | 13:14
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4 Antworten

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hallo, Forumsteilnehmer, Mein Ehemann ist geschieden und hat bereits eine vorgezogene Rente. Seine EX ist noch nicht in Rente. Der Vorsorgungsteil wird aber bereits bei meinem Mann abgezogen. Meine Frage ist, die EX ist ja viel jünger und verdient sehr gut, bekommt ihre eigene spätere grössere Rente plus Kinderrente, plus die Hälfte Rente aus dem Vorsorgungsteil plus die Rente mit ihrem jetzigen neuen Mann. Wir leben mit der Rente meines Ehemannes unter dem Existenzminimum. Hartz bekomme ich nicht, da ich bereits vor der Ehe geerbt habe, tut aber nichts zur Sache. Warum ist so eine Versorgungsrente so ungerecht, wenn ein Teil mehr verdient direkt nach der Scheidung und noch arbeiten kann, wenn der andere Teil unter der Grundsicherung leben muss. Kann eventuell die EX auf ihre Versorgungsrententeil verzichten, dass jetzt mein Mann ihr EX über die Grundsicherung kommt? Gibt es so eine Möglichkeit um selber vernünftig leben zu können? Nach meiner Meinung müsste sowas bei einem Versorgungsfall berücksichtigt werden, ob ein Teil noch die Chance hat eigene Rente zu sichern. danke und gruss

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Jede Rente, die nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs beginnt, wird sofort um den entsprechenden Abschlag gemindert, unabhängig davon, ob der Ausgleichsberechtigte bereits eine Rente erhält.

Würde Ihr Ehemann bereits bei Rechtskraft des Scheidungsurteils Rentenbezieher sein, so wird zunächst keine Rentenminderung vorgenommen, sondern die Rente erst gekürzt, wenn der geschiedene Ehegatte ebenfalls Rente erhält. Diese sog. "Rentnerprivileg" fällt jedoch mit Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes ab 01.09.2009 weg.

3 Antworten

???am 17.06.2009 | 13:46
Zum Zeitpunkt der Scheidung (und auf den kommt es an) war Ihr Ehemann noch nicht Rentner. Daher hat er auch keinen Anspruch auf das sog. Rentnerprivileg. Auf die Durchführung des Versorgungsausgleich könnte nur dann verzichtet werden, wenn Ihr Mann seiner Ex-Frau Unterhalt zahlen müsste. Aufgrund der geschilderten Einkommensverhältnisse wird dies wohl nicht der Fall sein. Es wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben, als von Ihrer Erbschaft zu leben, bis diese entweder verbraucht oder Sie eine Arbeit gefunden ist haben. Ich wünsche Ihnen das letztere und viel Glück für die Zukunft.
Philosopham 17.06.2009 | 14:19
Über Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit zu philosophieren würde Stunden, Tage oder sogar Jahre dauern. Mancher würde es als ungerecht finden, das sich jemand beschwert der geerbt hat. Ist es gerecht, das Frau X immer viel gearbeitet hat, Kinder erzogen hat und zusätzlich noch die Punkte aus dem Versorgungsausgleich bekommt, während Person Y nie viel gearbeitet hat, aber geerbt hat. Frau X hat immer Beiträge gezahlt, während Frau Y das Erbe verlebt hat, anstelle zu arbeiten. Es ist sicher schwer nachzuvollziehen, warum Ihrem Ehegatten die Rente gekürzt wird, aber es mit gerecht oder ungerecht zu erklären ist auf jeden Fall nicht richtig.
-_-am 18.06.2009 | 00:25
Maßgeblich für den Versorgungsausgleich ist nur die Ehezeit, in der durch Ihren Ehemann offensichtlich die höheren Anwartschaften erworben wurden. Was danach bei der Ex Ihres Mannes passiert, ist nicht mehr relevant. Die übertragenen Anwartschaften sind Eigentum der geschiedenen Ehefrau geworden. Sollte einmal ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente für den neuen Ehemann der Ex Ihres Mannes bestehen, bekäme der sogar aus diesen Anwartschaften auch noch eine Rentenleistung.
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