Hallo an alle im Forum. Der Gesetzgeber plant Änderungen beim Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung. Wir haben vor Jahren einen Ehevertrag auch für die Versorgung abgeschlossen. Behält dieser Vertrag seine Gültigkeit, oder muß ich irgendwas beachten?
Vielen Dank. Gruß Iris
17.06.2009, 07:15
von
Aha
Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten)
Soweit der Ehevertrag nicht rechts- oder sittenwidrig (z.B. deutliche, einseitige Benachteiligung o.ä.) ist geht er einer gesetzlichen Regelung immer vor!
17.06.2009, 07:45
Experten-Antwort
Ihr bisheriger Ehevertrag behält auch weiterhin seine Gültigkeit. Voraussetzung ist auch weiterhin, dass ein gerechter Ausgleich zwischen den Ehepartnern vereinbart ist.
Darüber hinaus werden zukünftig Vereinbarungen über den teilweisen oder vollständigen Ausschluss des Versorgungsausgleich im Rahmen eines Ehevertrages auch dann wirksam, wenn die Ehegatten innerhalb eines Jahres die Scheidung einreichen. Bisher wurde in einem solchen Fall der Ehevertrag unwirksam.