Eine Bekannte hat in Italien 1971 geheiratet und ist 1982 in Italien geschieden worden. Beide Ehegatten hatten aber während der Ehezeit in Deutschland gelebt und gearbeitet. Kann der Versorgungsausgleich noch beantragt bzw. durchgeführt werden?
24.07.2013, 22:03
von
Sozialröchler?
Die Rentenversicherungsträger erteilen auf Antrag der Familiengerichte lediglich die Anwartschaftsauskunft für die Ehezeit. Die Frage ist daher nicht an die Deutsche Rentenversicherung zu richten, sondern eher an einen Fachanwalt. Vermutlich ist doch die Ehescheidung nach italienischem Recht erfolgt. Welches deutsche Gericht sollte denn nach Jahrzehnten noch einen Versorgungsausgleich durchführen und auf welcher Rechtsgrundlage? Da habe ich doch mehr als Zweifel, dass es dazu deutsche Rechtsvorschriften gibt, die das ermöglichen würden.