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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Helmi18.02.2013 | 15:51
1273 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen Bei einer Scheidung wird ja bekanntlich von Amtswegen ein Versorgungsausgleich durchgeführt. In den meisten Fällen werden wohl einige Entgeltpunkte vom Rentenkonto des Mannes auf das der Frau übertragen (meistens älter, höherer Verdienst, mehr Berufsjahre) Was passiert nun, wenn der Ehemann zum Zeitpunkt der Scheidung bereits eine Alterrente bezieht (dann wurden ja die EP bereits in Euros "umgerechnet"), die Ehefrau jedoch noch einige Jahre bis zu ihrem Rentenbezug warten muss?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach neuem Recht hängt die Erhöhung oder Minderung der Rente von dem Tag ab, an dem die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam geworden ist. Nach altem Recht unterblieb eine Kürzung der Rente des Ausgleichspflichtigen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Ausgleichsberechtigte Rente bezogen hat. Dieses Rentnerprivileg ist mit dem neuen Recht entfallen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bei der internen Teilung (d.h. Teilung im jeweiligen Versorgungssystem) wird von jedem Ehegatten jeweils die Hälfte seiner in der Ehezeit erworbenen Anrechte an den anderen Ehegatten abgegeben. Die in der Ehezeit erworbenen Anrechte des noch Arbeitenden werden auch geteilt.

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2 Antworten

Charlyam 18.02.2013 | 16:27
Dann passiert das Gleiche. Der Rentner muss dann ggf. ab Rechtskraft des Urteils mit einer niedrigeren Rente zurecht kommen. Der Übertragswert wird jedoch vom Familiengericht ermittelt.
Moonam 19.02.2013 | 09:35
Es würde mich interessieren, wie die Berechnung abläuft für die Zeit, wenn ein Ehepartner noch arbeitet und der andere schon Rente bezieht. Muss der arbeitende die Hälfte seiner Ansprüche abgeben, weil der Partner ja nichts mehr dazu erwirbt ?
Deutsche Rentenversicherung
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