Nach neuem Recht hängt die Erhöhung oder Minderung der Rente von dem Tag ab, an dem die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam geworden ist. Nach altem Recht unterblieb eine Kürzung der Rente des Ausgleichspflichtigen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Ausgleichsberechtigte Rente bezogen hat. Dieses Rentnerprivileg ist mit dem neuen Recht entfallen.