Zitiert von: MeckiD
Sorry, natürlich Versorgungsausgleich.
Ich meine ja die Zeit während der Ehe. Sie hat ja für diese Ehezeit 0,7890 Punkte bekommen. Sie hat auch gearbeitet. Unter Versorgungsausgleich bei den Rentenreformationen stehen aber nur die Entgeldpunkte von mir zu ihr. Hätten ihre Entgeldpunkte nicht auch im Versorgungsausgleich verrechnet werden müssen.
LG
Mecki
Hallo Mecki,
beim Versorgungsausgleich gab es 2009 eine tiefgreifende Änderung.
Bei Scheidungen bis 2009 haben es eine "Differenzmethode". Derjenige Ehpartner, der während der Ehe mehr für die Rente erarbeitet hat, gibt die Hälfte des Mhers an den anderen ab.
Die 0,7890 Entgeltpunkte sind quasi die Hälfte der Differenz zwischen Ihrer erarbeiteten Rentenanwartschaft während der Ehe und der erarbeiteten Rentenanwartschaft ihrer Ex.
Nehmen Sie sich bitte das Scheidungsurteil von damals zur Hand, dort solllte eine Regelung in etwa dem folgenden Beispiel enthalten sein:
Antragsteller(in): Rente während der Ehe: 200 DM
Antragsgegener(iN): Rente während der Ehe: 500 DM
Differenz: 300 DM, auzugleichen: die Hälfte = 150 DM.
"Die übertragenen Anwartschaften sind in Werteinheiten umzurechnen"
Der RV-Träger hat dann Ihre (halbe) Differenz in sogenannte Werteinheiten umgerechnet und in Ihrem Versicherungskonto vermerkt. 100 Werteinheiten machen dann einen Entgeltpunkt.
Die von Ihnen dargestellte Rechnung "Du gibst mir die Hälfte Deiner Rentenanwartschaften während der Ehe und ich gebe Dir eine Hälfte von Dir") gibt es erst seit der Gesetzesänderung bei Scheidungen ab 2009"HIn - und Her Rechnung"
MfG
zelda