Versorgungsausgleich

von
MeckiD

Ich war vom 01.05.1984-31.08.1886 verheiratet. Wir haben bei unserer Scheidung gegenseitig auf Unterhalt verzichtet.

Sie war vor unserer Ehe schon einmal verheiratet. Diesen Mann hat Sie später zum zweiten mal geheiratet. Er ist dann kurz nach dieser Ehe gestorben.

Ich bekomme demnächst Erwerbsminderungsrente und habe jetzt gesehen, dass meine geschiedene Frau aus der Zeit unserer kurzen Ehe eine übertragende Rentenanwartschaft von 0,7890 Punkte hat.

Wieso bekommt Sie trotz Unterhaltverzicht diese Punkte gutgeschrieben und wie wirkt sich das auf meine Erwerbsminderungsrente aus?
LG
MeckiD

von
KSC

Dann würde genau diese Punktzahl Ihnen damals abgezogen und vermindert Ihre Rente. Schauen Sie ins Scheidungsurteil, da steht es so drin.

Letztlich sind Unterhalt und Versorgungsausgleich verschiedene Dinge.
Das hätten Sie schon damals den Richter oder Ihren Anwalt fragen sollen.

PS es geht ja nur um Ca 26 €

Experten-Antwort

Hallo MekiD,

wie KSC schon richtig geschrieben hat, sind Unterhaltsansprüche einerseits und der Versorgungsausgleich andererseits verschiedene Sachverhalte bei der Scheidung, die auch jeweils für sich geregelt werden.

Nachdem im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenanwartschaften auf Ihre frühere Ehefrau übertragen wurden, wird in der Folge Ihre Rente entsprechend um einen Abschlag gekürzt. Dies ergibt sich auch aus dem rechtskräftigen Beschluss über den Versorgungsausgleich.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

von
MeckiD

Danke für die Info.

von
MeckiD

Eine Frage habe ich noch.

Sie war vor unserer Ehe schon einmal verheiratet und hat auch gearbeitet.

Sie bekommt von mir eine übertragende Rentenanwartschaft von 0,7890 Punkte.

Der Vermögensausgleich ist doch gegenseitig. Stehen mir dann nicht auch Punkte von ihr zu?
LG
Mecki

von
Ausgleich

Zitiert von: MeckiD

Der Vermögensausgleich ist doch gegenseitig. Stehen mir dann nicht auch Punkte von ihr zu?
LG
Mecki

Sie meinen sicherlich Versorgungsausgleich und nicht Vermögensausgleich. Diesen gibt es aber nur für die Zeit der gemeinsamen Ehe und nicht für Zeiten davor, oder danach.

von
MeckiD

Sorry, natürlich Versorgungsausgleich.

Ich meine ja die Zeit während der Ehe. Sie hat ja für diese Ehezeit 0,7890 Punkte bekommen. Sie hat auch gearbeitet. Unter Versorgungsausgleich bei den Rentenreformationen stehen aber nur die Entgeldpunkte von mir zu ihr. Hätten ihre Entgeldpunkte nicht auch im Versorgungsausgleich verrechnet werden müssen.

LG
Mecki

von
Ausgleich

Zitiert von: MeckiD
Sorry, natürlich Versorgungsausgleich.

Ich meine ja die Zeit während der Ehe. Sie hat ja für diese Ehezeit 0,7890 Punkte bekommen. Sie hat auch gearbeitet. Unter Versorgungsausgleich bei den Rentenreformationen stehen aber nur die Entgeldpunkte von mir zu ihr. Hätten ihre Entgeldpunkte nicht auch im Versorgungsausgleich verrechnet werden müssen.

LG
Mecki

Sind sie auch, schauen Sie einfach in Ihre Scheidungsunterlagen, oder fragen Sie Ihren Anwalt.

von
zelda

Zitiert von: MeckiD
Sorry, natürlich Versorgungsausgleich.

Ich meine ja die Zeit während der Ehe. Sie hat ja für diese Ehezeit 0,7890 Punkte bekommen. Sie hat auch gearbeitet. Unter Versorgungsausgleich bei den Rentenreformationen stehen aber nur die Entgeldpunkte von mir zu ihr. Hätten ihre Entgeldpunkte nicht auch im Versorgungsausgleich verrechnet werden müssen.

LG
Mecki

Hallo Mecki,

beim Versorgungsausgleich gab es 2009 eine tiefgreifende Änderung.

Bei Scheidungen bis 2009 haben es eine "Differenzmethode". Derjenige Ehpartner, der während der Ehe mehr für die Rente erarbeitet hat, gibt die Hälfte des Mhers an den anderen ab.

Die 0,7890 Entgeltpunkte sind quasi die Hälfte der Differenz zwischen Ihrer erarbeiteten Rentenanwartschaft während der Ehe und der erarbeiteten Rentenanwartschaft ihrer Ex.

Nehmen Sie sich bitte das Scheidungsurteil von damals zur Hand, dort solllte eine Regelung in etwa dem folgenden Beispiel enthalten sein:

Antragsteller(in): Rente während der Ehe: 200 DM
Antragsgegener(iN): Rente während der Ehe: 500 DM

Differenz: 300 DM, auzugleichen: die Hälfte = 150 DM.

"Die übertragenen Anwartschaften sind in Werteinheiten umzurechnen"

Der RV-Träger hat dann Ihre (halbe) Differenz in sogenannte Werteinheiten umgerechnet und in Ihrem Versicherungskonto vermerkt. 100 Werteinheiten machen dann einen Entgeltpunkt.

Die von Ihnen dargestellte Rechnung "Du gibst mir die Hälfte Deiner Rentenanwartschaften während der Ehe und ich gebe Dir eine Hälfte von Dir") gibt es erst seit der Gesetzesänderung bei Scheidungen ab 2009"HIn - und Her Rechnung"

MfG
zelda

von
MeckiD

Zitiert von: zelda
Zitiert von: MeckiD
Sorry, natürlich Versorgungsausgleich.

Ich meine ja die Zeit während der Ehe. Sie hat ja für diese Ehezeit 0,7890 Punkte bekommen. Sie hat auch gearbeitet. Unter Versorgungsausgleich bei den Rentenreformationen stehen aber nur die Entgeldpunkte von mir zu ihr. Hätten ihre Entgeldpunkte nicht auch im Versorgungsausgleich verrechnet werden müssen.

LG
Mecki

Hallo Mecki,

beim Versorgungsausgleich gab es 2009 eine tiefgreifende Änderung.

Bei Scheidungen bis 2009 haben es eine "Differenzmethode". Derjenige Ehpartner, der während der Ehe mehr für die Rente erarbeitet hat, gibt die Hälfte des Mhers an den anderen ab.

Die 0,7890 Entgeltpunkte sind quasi die Hälfte der Differenz zwischen Ihrer erarbeiteten Rentenanwartschaft während der Ehe und der erarbeiteten Rentenanwartschaft ihrer Ex.

Nehmen Sie sich bitte das Scheidungsurteil von damals zur Hand, dort solllte eine Regelung in etwa dem folgenden Beispiel enthalten sein:

Antragsteller(in): Rente während der Ehe: 200 DM
Antragsgegener(iN): Rente während der Ehe: 500 DM

Differenz: 300 DM, auzugleichen: die Hälfte = 150 DM.

"Die übertragenen Anwartschaften sind in Werteinheiten umzurechnen"

Der RV-Träger hat dann Ihre (halbe) Differenz in sogenannte Werteinheiten umgerechnet und in Ihrem Versicherungskonto vermerkt. 100 Werteinheiten machen dann einen Entgeltpunkt.

Die von Ihnen dargestellte Rechnung "Du gibst mir die Hälfte Deiner Rentenanwartschaften während der Ehe und ich gebe Dir eine Hälfte von Dir") gibt es erst seit der Gesetzesänderung bei Scheidungen ab 2009"HIn - und Her Rechnung"

MfG
zelda

Ich muss mir erst eine Kopie von dem Scheidungsurteil besorgen. Das Urteil ist leider verloren gegangen.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
LG
Mecki

von
Jonny

Zitiert von: zelda
Zitiert von: MeckiD
Sorry, natürlich Versorgungsausgleich.

Ich meine ja die Zeit während der Ehe. Sie hat ja für diese Ehezeit 0,7890 Punkte bekommen. Sie hat auch gearbeitet. Unter Versorgungsausgleich bei den Rentenreformationen stehen aber nur die Entgeldpunkte von mir zu ihr. Hätten ihre Entgeldpunkte nicht auch im Versorgungsausgleich verrechnet werden müssen.

LG
Mecki

Hallo Mecki,

beim Versorgungsausgleich gab es 2009 eine tiefgreifende Änderung.

Bei Scheidungen bis 2009 haben es eine "Differenzmethode". Derjenige Ehpartner, der während der Ehe mehr für die Rente erarbeitet hat, gibt die Hälfte des Mhers an den anderen ab.

Die 0,7890 Entgeltpunkte sind quasi die Hälfte der Differenz zwischen Ihrer erarbeiteten Rentenanwartschaft während der Ehe und der erarbeiteten Rentenanwartschaft ihrer Ex.

Nehmen Sie sich bitte das Scheidungsurteil von damals zur Hand, dort solllte eine Regelung in etwa dem folgenden Beispiel enthalten sein:

Antragsteller(in): Rente während der Ehe: 200 DM
Antragsgegener(iN): Rente während der Ehe: 500 DM

Differenz: 300 DM, auzugleichen: die Hälfte = 150 DM.

"Die übertragenen Anwartschaften sind in Werteinheiten umzurechnen"

Der RV-Träger hat dann Ihre (halbe) Differenz in sogenannte Werteinheiten umgerechnet und in Ihrem Versicherungskonto vermerkt. 100 Werteinheiten machen dann einen Entgeltpunkt.

Die von Ihnen dargestellte Rechnung "Du gibst mir die Hälfte Deiner Rentenanwartschaften während der Ehe und ich gebe Dir eine Hälfte von Dir") gibt es erst seit der Gesetzesänderung bei Scheidungen ab 2009"HIn - und Her Rechnung"

MfG
zelda

Schön, das Sie wieder on bord sind! Endlich mal lesbare Beiträge
Gruß
Jonny mit den freiwilligen Beiträge neben der Kindererziehung, die bei der Rentenberechnung für Mindestentgeltpunkte bedeutsam waren

von
Ronny

Zitiert von: zelda
Zitiert von: MeckiD
Sorry, natürlich Versorgungsausgleich.

Ich meine ja die Zeit während der Ehe. Sie hat ja für diese Ehezeit 0,7890 Punkte bekommen. Sie hat auch gearbeitet. Unter Versorgungsausgleich bei den Rentenreformationen stehen aber nur die Entgeldpunkte von mir zu ihr. Hätten ihre Entgeldpunkte nicht auch im Versorgungsausgleich verrechnet werden müssen.

LG
Mecki

Hallo Mecki,

beim Versorgungsausgleich gab es 2009 eine tiefgreifende Änderung.

Bei Scheidungen bis 2009 haben es eine "Differenzmethode". Derjenige Ehpartner, der während der Ehe mehr für die Rente erarbeitet hat, gibt die Hälfte des Mhers an den anderen ab.

Die 0,7890 Entgeltpunkte sind quasi die Hälfte der Differenz zwischen Ihrer erarbeiteten Rentenanwartschaft während der Ehe und der erarbeiteten Rentenanwartschaft ihrer Ex.

Nehmen Sie sich bitte das Scheidungsurteil von damals zur Hand, dort solllte eine Regelung in etwa dem folgenden Beispiel enthalten sein:

Antragsteller(in): Rente während der Ehe: 200 DM
Antragsgegener(iN): Rente während der Ehe: 500 DM

Differenz: 300 DM, auzugleichen: die Hälfte = 150 DM.

"Die übertragenen Anwartschaften sind in Werteinheiten umzurechnen"

Der RV-Träger hat dann Ihre (halbe) Differenz in sogenannte Werteinheiten umgerechnet und in Ihrem Versicherungskonto vermerkt. 100 Werteinheiten machen dann einen Entgeltpunkt.

Die von Ihnen dargestellte Rechnung "Du gibst mir die Hälfte Deiner Rentenanwartschaften während der Ehe und ich gebe Dir eine Hälfte von Dir") gibt es erst seit der Gesetzesänderung bei Scheidungen ab 2009"HIn - und Her Rechnung"

MfG
zelda

Sehr schön erklärt. Es kommt aber nicht nur auf die Scheidung alleine an, sondern wann der VA durchgeführt wurde. Mein Jahr der Scheidung war 2004,der VA wurde aber ausgesetzt und erfolgte erst in 2011. Es wurde Hälfte/Hälfte geteilt und meine EMR(seit 2007)noch nicht gekürzt (Rentnerprivileg). Ob der VA direkt zur Scheidung und Bestandteil des verschollenen Urteils war, oder später zum Tragen kam, hilft ein Blick in die persönlichen Unterlagen, soweit vorhanden.

von
MeckiD

Ich werde mir die Unterlagen besorgen und dann noch mal berichten.
Vielen Dank
LG
Mecki

von
MeckiD

Zitiert von: Ronny
Zitiert von: zelda
Zitiert von: MeckiD
Sorry, natürlich Versorgungsausgleich.

Ich meine ja die Zeit während der Ehe. Sie hat ja für diese Ehezeit 0,7890 Punkte bekommen. Sie hat auch gearbeitet. Unter Versorgungsausgleich bei den Rentenreformationen stehen aber nur die Entgeldpunkte von mir zu ihr. Hätten ihre Entgeldpunkte nicht auch im Versorgungsausgleich verrechnet werden müssen.

LG
Mecki

Hallo Mecki,

beim Versorgungsausgleich gab es 2009 eine tiefgreifende Änderung.

Bei Scheidungen bis 2009 haben es eine "Differenzmethode". Derjenige Ehpartner, der während der Ehe mehr für die Rente erarbeitet hat, gibt die Hälfte des Mhers an den anderen ab.

Die 0,7890 Entgeltpunkte sind quasi die Hälfte der Differenz zwischen Ihrer erarbeiteten Rentenanwartschaft während der Ehe und der erarbeiteten Rentenanwartschaft ihrer Ex.

Nehmen Sie sich bitte das Scheidungsurteil von damals zur Hand, dort solllte eine Regelung in etwa dem folgenden Beispiel enthalten sein:

Antragsteller(in): Rente während der Ehe: 200 DM
Antragsgegener(iN): Rente während der Ehe: 500 DM

Differenz: 300 DM, auzugleichen: die Hälfte = 150 DM.

"Die übertragenen Anwartschaften sind in Werteinheiten umzurechnen"

Der RV-Träger hat dann Ihre (halbe) Differenz in sogenannte Werteinheiten umgerechnet und in Ihrem Versicherungskonto vermerkt. 100 Werteinheiten machen dann einen Entgeltpunkt.

Die von Ihnen dargestellte Rechnung "Du gibst mir die Hälfte Deiner Rentenanwartschaften während der Ehe und ich gebe Dir eine Hälfte von Dir") gibt es erst seit der Gesetzesänderung bei Scheidungen ab 2009"HIn - und Her Rechnung"

MfG
zelda

Sehr schön erklärt. Es kommt aber nicht nur auf die Scheidung alleine an, sondern wann der VA durchgeführt wurde. Mein Jahr der Scheidung war 2004,der VA wurde aber ausgesetzt und erfolgte erst in 2011. Es wurde Hälfte/Hälfte geteilt und meine EMR(seit 2007)noch nicht gekürzt (Rentnerprivileg). Ob der VA direkt zur Scheidung und Bestandteil des verschollenen Urteils war, oder später zum Tragen kam, hilft ein Blick in die persönlichen Unterlagen, soweit vorhanden.

Im Urteil steht:
Die Ehefrau ist wärend der Ehezeit nach den gerichtlichen Ermittlungen keiner rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen und hat daher keine Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben.

Meine Frage:
Meine geschiedene Frau war vor unserer Ehe schon mal verheiratet, und so viel ich weiß, hat sie auch gearbeitet.

Was ist denn mit den Rentenanwartschaften die sie vor unserer Ehe hatte? Werden die nicht angerechnet?

von
Awa

Zitiert von: MeckiD

Was ist denn mit den Rentenanwartschaften die sie vor unserer Ehe hatte? Werden die nicht angerechnet?

von
MeckiD

Ich meine damit, sie hatte vor unserer Ehe auch Rentenpunkte, die müssten doch auch beim Versorgungsausgleich vorkommen.

von
zelda

Hallo Mecki,

es werden nur die Rentenanwartschaften ausgeglichen, die während der Ehe erworben wurden, ausgeglichen.

Die Rentenanwartschaften, welche Sie oder Ihre Ex vor und nach der Ehe erworben haben zählen dort nicht hinein.

Oder möchten Sie von den Rentenanwartschaften vor oder insbesondere nach der Ehe auch etwas an Ihre Ex abgeben, wenn Sie mehr erarbeitet haben ?

Wurde während der (kurzen) Ehezeit ein Kind geboren ?

MfG

zelda

von
Grobi

Zitiert von: MeckiD
Ich meine damit, sie hatte vor unserer Ehe auch Rentenpunkte, die müssten doch auch beim Versorgungsausgleich vorkommen.
Es geht beim VA darum, dass beide am Ende gleich gestellt sind. Nicht in den Gesamtpunkten, sondern bei den in der Ehezeit erworbenen.

von
W°lfgang

Zitiert von: MeckiD
Ich meine damit, sie hatte vor unserer Ehe auch Rentenpunkte, die müssten doch auch beim Versorgungsausgleich vorkommen.

Hallo MeckiD,

vereinfacht: die vor und nach der Ehe von der früheren Ehefrau erworbenen Rentenansprüche (wie auch von Ihnen!) sind nicht Bestandteil des Ausgleichs der _in_ der Ehe gemeinsam erworbenen Entgeltpunkte (EP) - nur diese sind hälftig zu teilen.

Insofern werden auch Ihre ggf. 'fett' erzielten EP vor wie nach Endeehe nicht zugunsten der EX 'aufzurechnen' sein. Nur die EP _im_ Ehezeitraum fallen in den Versorgungsausgleich (VA).

Gruß
w.
PS: weitere Ehen/VA haben keinen Einfluss auf Ihren VA - dieser Zeitraum/Werte darin steht fest ...lediglich wesentliche Änderungen im Rentenrecht selbst/für beide Betroffenen könnte Anlass für eine 'Neuberechnung' Ihres VA sein, um die früheren Ausgleichswerte anzupassen - kurz vor Rentenbeginn via Amtsgericht möglich. Bevor Sie die diesen Schritt gehen, informieren Sie sich besser, ehe Sie sinnlos Gerichtskosten verballern (müssen) und nichts bei rauskommt.

von
MeckiD

Zitiert von: W°lfgang
Zitiert von: MeckiD
Ich meine damit, sie hatte vor unserer Ehe auch Rentenpunkte, die müssten doch auch beim Versorgungsausgleich vorkommen.

Hallo MeckiD,

vereinfacht: die vor und nach der Ehe von der früheren Ehefrau erworbenen Rentenansprüche (wie auch von Ihnen!) sind nicht Bestandteil des Ausgleichs der _in_ der Ehe gemeinsam erworbenen Entgeltpunkte (EP) - nur diese sind hälftig zu teilen.

Insofern werden auch Ihre ggf. 'fett' erzielten EP vor wie nach Endeehe nicht zugunsten der EX 'aufzurechnen' sein. Nur die EP _im_ Ehezeitraum fallen in den Versorgungsausgleich (VA).

Gruß
w.
PS: weitere Ehen/VA haben keinen Einfluss auf Ihren VA - dieser Zeitraum/Werte darin steht fest ...lediglich wesentliche Änderungen im Rentenrecht selbst/für beide Betroffenen könnte Anlass für eine 'Neuberechnung' Ihres VA sein, um die früheren Ausgleichswerte anzupassen - kurz vor Rentenbeginn via Amtsgericht möglich. Bevor Sie die diesen Schritt gehen, informieren Sie sich besser, ehe Sie sinnlos Gerichtskosten verballern (müssen) und nichts bei rauskommt.

Meine Ehe war vom 01.05.1984-31.08.1886
Entgeldpunkte bekam ich bis zum 31.12.82 und dann wieder erst ab 01.01.92

Wärend der Ehe hatte ich keine Entgeldpunkte.

Wieso steht im Urteil aber?
Innerhalb der Ehezeit hat der Ehemann aus der gesetzlichen Rentenversicherung dynamische Rentenanwartschaften in Höhe von 55,--DM monatlich erworben.

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