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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von MeckiD11.05.2020 | 21:38
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war vom 01.05.1984-31.08.1886 verheiratet. Wir haben bei unserer Scheidung gegenseitig auf Unterhalt verzichtet. Sie war vor unserer Ehe schon einmal verheiratet. Diesen Mann hat Sie später zum zweiten mal geheiratet. Er ist dann kurz nach dieser Ehe gestorben. Ich bekomme demnächst Erwerbsminderungsrente und habe jetzt gesehen, dass meine geschiedene Frau aus der Zeit unserer kurzen Ehe eine übertragende Rentenanwartschaft von 0,7890 Punkte hat. Wieso bekommt Sie trotz Unterhaltverzicht diese Punkte gutgeschrieben und wie wirkt sich das auf meine Erwerbsminderungsrente aus? LG MeckiD

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MekiD,

wie KSC schon richtig geschrieben hat, sind Unterhaltsansprüche einerseits und der Versorgungsausgleich andererseits verschiedene Sachverhalte bei der Scheidung, die auch jeweils für sich geregelt werden.

Nachdem im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenanwartschaften auf Ihre frühere Ehefrau übertragen wurden, wird in der Folge Ihre Rente entsprechend um einen Abschlag gekürzt. Dies ergibt sich auch aus dem rechtskräftigen Beschluss über den Versorgungsausgleich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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23 Antworten

KSCam 12.05.2020 | 06:25
Dann würde genau diese Punktzahl Ihnen damals abgezogen und vermindert Ihre Rente. Schauen Sie ins Scheidungsurteil, da steht es so drin. Letztlich sind Unterhalt und Versorgungsausgleich verschiedene Dinge. Das hätten Sie schon damals den Richter oder Ihren Anwalt fragen sollen. PS es geht ja nur um Ca 26 €
MeckiDam 12.05.2020 | 12:33
Danke für die Info.
MeckiDam 17.05.2020 | 11:52
Eine Frage habe ich noch. Sie war vor unserer Ehe schon einmal verheiratet und hat auch gearbeitet. Sie bekommt von mir eine übertragende Rentenanwartschaft von 0,7890 Punkte. Der Vermögensausgleich ist doch gegenseitig. Stehen mir dann nicht auch Punkte von ihr zu? LG Mecki
Ausgleicham 17.05.2020 | 14:22
Sie meinen sicherlich Versorgungsausgleich und nicht Vermögensausgleich. Diesen gibt es aber nur für die Zeit der gemeinsamen Ehe und nicht für Zeiten davor, oder danach.
MeckiDam 17.05.2020 | 15:42
Sorry, natürlich Versorgungsausgleich. Ich meine ja die Zeit während der Ehe. Sie hat ja für diese Ehezeit 0,7890 Punkte bekommen. Sie hat auch gearbeitet. Unter Versorgungsausgleich bei den Rentenreformationen stehen aber nur die Entgeldpunkte von mir zu ihr. Hätten ihre Entgeldpunkte nicht auch im Versorgungsausgleich verrechnet werden müssen. LG Mecki
zeldaam 17.05.2020 | 19:29
Zitat von MeckiD anzeigenausblenden
Hallo Mecki, beim Versorgungsausgleich gab es 2009 eine tiefgreifende Änderung. Bei Scheidungen bis 2009 haben es eine "Differenzmethode". Derjenige Ehpartner, der während der Ehe mehr für die Rente erarbeitet hat, gibt die Hälfte des Mhers an den anderen ab. Die 0,7890 Entgeltpunkte sind quasi die Hälfte der Differenz zwischen Ihrer erarbeiteten Rentenanwartschaft während der Ehe und der erarbeiteten Rentenanwartschaft ihrer Ex. Nehmen Sie sich bitte das Scheidungsurteil von damals zur Hand, dort solllte eine Regelung in etwa dem folgenden Beispiel enthalten sein: Antragsteller(in): Rente während der Ehe: 200 DM Antragsgegener(iN): Rente während der Ehe: 500 DM Differenz: 300 DM, auzugleichen: die Hälfte = 150 DM. "Die übertragenen Anwartschaften sind in Werteinheiten umzurechnen" Der RV-Träger hat dann Ihre (halbe) Differenz in sogenannte Werteinheiten umgerechnet und in Ihrem Versicherungskonto vermerkt. 100 Werteinheiten machen dann einen Entgeltpunkt. Die von Ihnen dargestellte Rechnung "Du gibst mir die Hälfte Deiner Rentenanwartschaften während der Ehe und ich gebe Dir eine Hälfte von Dir") gibt es erst seit der Gesetzesänderung bei Scheidungen ab 2009"HIn - und Her Rechnung" MfG zelda
MeckiDam 17.05.2020 | 20:37
Zitat von zelda anzeigenausblenden
Sorry, natürlich Versorgungsausgleich. Ich meine ja die Zeit während der Ehe. Sie hat ja für diese Ehezeit 0,7890 Punkte bekommen. Sie hat auch gearbeitet. Unter Versorgungsausgleich bei den Rentenreformationen stehen aber nur die Entgeldpunkte von mir zu ihr. Hätten ihre Entgeldpunkte nicht auch im Versorgungsausgleich verrechnet werden müssen. LG Mecki
Hallo Mecki, beim Versorgungsausgleich gab es 2009 eine tiefgreifende Änderung. Bei Scheidungen bis 2009 haben es eine "Differenzmethode". Derjenige Ehpartner, der während der Ehe mehr für die Rente erarbeitet hat, gibt die Hälfte des Mhers an den anderen ab. Die 0,7890 Entgeltpunkte sind quasi die Hälfte der Differenz zwischen Ihrer erarbeiteten Rentenanwartschaft während der Ehe und der erarbeiteten Rentenanwartschaft ihrer Ex. Nehmen Sie sich bitte das Scheidungsurteil von damals zur Hand, dort solllte eine Regelung in etwa dem folgenden Beispiel enthalten sein: Antragsteller(in): Rente während der Ehe: 200 DM Antragsgegener(iN): Rente während der Ehe: 500 DM Differenz: 300 DM, auzugleichen: die Hälfte = 150 DM. "Die übertragenen Anwartschaften sind in Werteinheiten umzurechnen" Der RV-Träger hat dann Ihre (halbe) Differenz in sogenannte Werteinheiten umgerechnet und in Ihrem Versicherungskonto vermerkt. 100 Werteinheiten machen dann einen Entgeltpunkt. Die von Ihnen dargestellte Rechnung "Du gibst mir die Hälfte Deiner Rentenanwartschaften während der Ehe und ich gebe Dir eine Hälfte von Dir") gibt es erst seit der Gesetzesänderung bei Scheidungen ab 2009"HIn - und Her Rechnung" MfG zelda
Ich muss mir erst eine Kopie von dem Scheidungsurteil besorgen. Das Urteil ist leider verloren gegangen. Vielen Dank für die ausführliche Antwort. LG Mecki
Jonnyam 17.05.2020 | 23:25
Zitat von zelda anzeigenausblenden
Sorry, natürlich Versorgungsausgleich. Ich meine ja die Zeit während der Ehe. Sie hat ja für diese Ehezeit 0,7890 Punkte bekommen. Sie hat auch gearbeitet. Unter Versorgungsausgleich bei den Rentenreformationen stehen aber nur die Entgeldpunkte von mir zu ihr. Hätten ihre Entgeldpunkte nicht auch im Versorgungsausgleich verrechnet werden müssen. LG Mecki
Hallo Mecki, beim Versorgungsausgleich gab es 2009 eine tiefgreifende Änderung. Bei Scheidungen bis 2009 haben es eine "Differenzmethode". Derjenige Ehpartner, der während der Ehe mehr für die Rente erarbeitet hat, gibt die Hälfte des Mhers an den anderen ab. Die 0,7890 Entgeltpunkte sind quasi die Hälfte der Differenz zwischen Ihrer erarbeiteten Rentenanwartschaft während der Ehe und der erarbeiteten Rentenanwartschaft ihrer Ex. Nehmen Sie sich bitte das Scheidungsurteil von damals zur Hand, dort solllte eine Regelung in etwa dem folgenden Beispiel enthalten sein: Antragsteller(in): Rente während der Ehe: 200 DM Antragsgegener(iN): Rente während der Ehe: 500 DM Differenz: 300 DM, auzugleichen: die Hälfte = 150 DM. "Die übertragenen Anwartschaften sind in Werteinheiten umzurechnen" Der RV-Träger hat dann Ihre (halbe) Differenz in sogenannte Werteinheiten umgerechnet und in Ihrem Versicherungskonto vermerkt. 100 Werteinheiten machen dann einen Entgeltpunkt. Die von Ihnen dargestellte Rechnung "Du gibst mir die Hälfte Deiner Rentenanwartschaften während der Ehe und ich gebe Dir eine Hälfte von Dir") gibt es erst seit der Gesetzesänderung bei Scheidungen ab 2009"HIn - und Her Rechnung" MfG zelda
Schön, das Sie wieder on bord sind! Endlich mal lesbare Beiträge Gruß Jonny mit den freiwilligen Beiträge neben der Kindererziehung, die bei der Rentenberechnung für Mindestentgeltpunkte bedeutsam waren
Ronnyam 17.05.2020 | 23:38
Zitat von zelda anzeigenausblenden
Sorry, natürlich Versorgungsausgleich. Ich meine ja die Zeit während der Ehe. Sie hat ja für diese Ehezeit 0,7890 Punkte bekommen. Sie hat auch gearbeitet. Unter Versorgungsausgleich bei den Rentenreformationen stehen aber nur die Entgeldpunkte von mir zu ihr. Hätten ihre Entgeldpunkte nicht auch im Versorgungsausgleich verrechnet werden müssen. LG Mecki
Hallo Mecki, beim Versorgungsausgleich gab es 2009 eine tiefgreifende Änderung. Bei Scheidungen bis 2009 haben es eine "Differenzmethode". Derjenige Ehpartner, der während der Ehe mehr für die Rente erarbeitet hat, gibt die Hälfte des Mhers an den anderen ab. Die 0,7890 Entgeltpunkte sind quasi die Hälfte der Differenz zwischen Ihrer erarbeiteten Rentenanwartschaft während der Ehe und der erarbeiteten Rentenanwartschaft ihrer Ex. Nehmen Sie sich bitte das Scheidungsurteil von damals zur Hand, dort solllte eine Regelung in etwa dem folgenden Beispiel enthalten sein: Antragsteller(in): Rente während der Ehe: 200 DM Antragsgegener(iN): Rente während der Ehe: 500 DM Differenz: 300 DM, auzugleichen: die Hälfte = 150 DM. "Die übertragenen Anwartschaften sind in Werteinheiten umzurechnen" Der RV-Träger hat dann Ihre (halbe) Differenz in sogenannte Werteinheiten umgerechnet und in Ihrem Versicherungskonto vermerkt. 100 Werteinheiten machen dann einen Entgeltpunkt. Die von Ihnen dargestellte Rechnung "Du gibst mir die Hälfte Deiner Rentenanwartschaften während der Ehe und ich gebe Dir eine Hälfte von Dir") gibt es erst seit der Gesetzesänderung bei Scheidungen ab 2009"HIn - und Her Rechnung" MfG zelda
Sehr schön erklärt. Es kommt aber nicht nur auf die Scheidung alleine an, sondern wann der VA durchgeführt wurde. Mein Jahr der Scheidung war 2004,der VA wurde aber ausgesetzt und erfolgte erst in 2011. Es wurde Hälfte/Hälfte geteilt und meine EMR(seit 2007)noch nicht gekürzt (Rentnerprivileg). Ob der VA direkt zur Scheidung und Bestandteil des verschollenen Urteils war, oder später zum Tragen kam, hilft ein Blick in die persönlichen Unterlagen, soweit vorhanden.
MeckiDam 18.05.2020 | 00:52
Ich werde mir die Unterlagen besorgen und dann noch mal berichten. Vielen Dank LG Mecki
MeckiDam 26.05.2020 | 19:27
Zitat von Ronny anzeigenausblenden
Ronny schrieb

Sorry, natürlich Versorgungsausgleich.

Ich meine ja die Zeit während der Ehe. Sie hat ja für diese Ehezeit 0,7890 Punkte bekommen. Sie hat auch gearbeitet. Unter Versorgungsausgleich bei den Rentenreformationen stehen aber nur die Entgeldpunkte von mir zu ihr. Hätten ihre Entgeldpunkte nicht auch im Versorgungsausgleich verrechnet werden müssen.

LG

Mecki [/quote]

Hallo Mecki,

beim Versorgungsausgleich gab es 2009 eine tiefgreifende Änderung.

Bei Scheidungen bis 2009 haben es eine "Differenzmethode". Derjenige Ehpartner, der während der Ehe mehr für die Rente erarbeitet hat, gibt die Hälfte des Mhers an den anderen ab.

Die 0,7890 Entgeltpunkte sind quasi die Hälfte der Differenz zwischen Ihrer erarbeiteten Rentenanwartschaft während der Ehe und der erarbeiteten Rentenanwartschaft ihrer Ex.

Nehmen Sie sich bitte das Scheidungsurteil von damals zur Hand, dort solllte eine Regelung in etwa dem folgenden Beispiel enthalten sein:

Antragsteller(in): Rente während der Ehe: 200 DM

Antragsgegener(iN): Rente während der Ehe: 500 DM

Differenz: 300 DM, auzugleichen: die Hälfte = 150 DM.

"Die übertragenen Anwartschaften sind in Werteinheiten umzurechnen"

Der RV-Träger hat dann Ihre (halbe) Differenz in sogenannte Werteinheiten umgerechnet und in Ihrem Versicherungskonto vermerkt. 100 Werteinheiten machen dann einen Entgeltpunkt.

Die von Ihnen dargestellte Rechnung "Du gibst mir die Hälfte Deiner Rentenanwartschaften während der Ehe und ich gebe Dir eine Hälfte von Dir") gibt es erst seit der Gesetzesänderung bei Scheidungen ab 2009"HIn - und Her Rechnung"

MfG

zelda

[/quote] Sehr schön erklärt. Es kommt aber nicht nur auf die Scheidung alleine an, sondern wann der VA durchgeführt wurde. Mein Jahr der Scheidung war 2004,der VA wurde aber ausgesetzt und erfolgte erst in 2011. Es wurde Hälfte/Hälfte geteilt und meine EMR(seit 2007)noch nicht gekürzt (Rentnerprivileg). Ob der VA direkt zur Scheidung und Bestandteil des verschollenen Urteils war, oder später zum Tragen kam, hilft ein Blick in die persönlichen Unterlagen, soweit vorhanden.

Hallo Mecki, beim Versorgungsausgleich gab es 2009 eine tiefgreifende Änderung. Bei Scheidungen bis 2009 haben es eine "Differenzmethode". Derjenige Ehpartner, der während der Ehe mehr für die Rente erarbeitet hat, gibt die Hälfte des Mhers an den anderen ab. Die 0,7890 Entgeltpunkte sind quasi die Hälfte der Differenz zwischen Ihrer erarbeiteten Rentenanwartschaft während der Ehe und der erarbeiteten Rentenanwartschaft ihrer Ex. Nehmen Sie sich bitte das Scheidungsurteil von damals zur Hand, dort solllte eine Regelung in etwa dem folgenden Beispiel enthalten sein: Antragsteller(in): Rente während der Ehe: 200 DM Antragsgegener(iN): Rente während der Ehe: 500 DM Differenz: 300 DM, auzugleichen: die Hälfte = 150 DM. "Die übertragenen Anwartschaften sind in Werteinheiten umzurechnen" Der RV-Träger hat dann Ihre (halbe) Differenz in sogenannte Werteinheiten umgerechnet und in Ihrem Versicherungskonto vermerkt. 100 Werteinheiten machen dann einen Entgeltpunkt. Die von Ihnen dargestellte Rechnung "Du gibst mir die Hälfte Deiner Rentenanwartschaften während der Ehe und ich gebe Dir eine Hälfte von Dir") gibt es erst seit der Gesetzesänderung bei Scheidungen ab 2009"HIn - und Her Rechnung" MfG zelda
Sehr schön erklärt. Es kommt aber nicht nur auf die Scheidung alleine an, sondern wann der VA durchgeführt wurde. Mein Jahr der Scheidung war 2004,der VA wurde aber ausgesetzt und erfolgte erst in 2011. Es wurde Hälfte/Hälfte geteilt und meine EMR(seit 2007)noch nicht gekürzt (Rentnerprivileg). Ob der VA direkt zur Scheidung und Bestandteil des verschollenen Urteils war, oder später zum Tragen kam, hilft ein Blick in die persönlichen Unterlagen, soweit vorhanden.
Im Urteil steht: Die Ehefrau ist wärend der Ehezeit nach den gerichtlichen Ermittlungen keiner rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen und hat daher keine Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Meine Frage: Meine geschiedene Frau war vor unserer Ehe schon mal verheiratet, und so viel ich weiß, hat sie auch gearbeitet. Was ist denn mit den Rentenanwartschaften die sie vor unserer Ehe hatte? Werden die nicht angerechnet?
Awaam 26.05.2020 | 20:36
Zitat von MeckiD anzeigenausblenden
MeckiD schrieb

Hallo Mecki,

beim Versorgungsausgleich gab es 2009 eine tiefgreifende Änderung.

Bei Scheidungen bis 2009 haben es eine "Differenzmethode". Derjenige Ehpartner, der während der Ehe mehr für die Rente erarbeitet hat, gibt die Hälfte des Mhers an den anderen ab.

Die 0,7890 Entgeltpunkte sind quasi die Hälfte der Differenz zwischen Ihrer erarbeiteten Rentenanwartschaft während der Ehe und der erarbeiteten Rentenanwartschaft ihrer Ex.

Nehmen Sie sich bitte das Scheidungsurteil von damals zur Hand, dort solllte eine Regelung in etwa dem folgenden Beispiel enthalten sein:

Antragsteller(in): Rente während der Ehe: 200 DM

Antragsgegener(iN): Rente während der Ehe: 500 DM

Differenz: 300 DM, auzugleichen: die Hälfte = 150 DM.

"Die übertragenen Anwartschaften sind in Werteinheiten umzurechnen"

Der RV-Träger hat dann Ihre (halbe) Differenz in sogenannte Werteinheiten umgerechnet und in Ihrem Versicherungskonto vermerkt. 100 Werteinheiten machen dann einen Entgeltpunkt.

Die von Ihnen dargestellte Rechnung "Du gibst mir die Hälfte Deiner Rentenanwartschaften während der Ehe und ich gebe Dir eine Hälfte von Dir") gibt es erst seit der Gesetzesänderung bei Scheidungen ab 2009"HIn - und Her Rechnung"

MfG

zelda

[/quote] Sehr schön erklärt. Es kommt aber nicht nur auf die Scheidung alleine an, sondern wann der VA durchgeführt wurde. Mein Jahr der Scheidung war 2004,der VA wurde aber ausgesetzt und erfolgte erst in 2011. Es wurde Hälfte/Hälfte geteilt und meine EMR(seit 2007)noch nicht gekürzt (Rentnerprivileg). Ob der VA direkt zur Scheidung und Bestandteil des verschollenen Urteils war, oder später zum Tragen kam, hilft ein Blick in die persönlichen Unterlagen, soweit vorhanden. [/quote]

Im Urteil steht:

Die Ehefrau ist wärend der Ehezeit nach den gerichtlichen Ermittlungen keiner rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen und hat daher keine Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben.

Meine Frage:

Meine geschiedene Frau war vor unserer Ehe schon mal verheiratet, und so viel ich weiß, hat sie auch gearbeitet.

Was ist denn mit den Rentenanwartschaften die sie vor unserer Ehe hatte? Werden die nicht angerechnet?

MeckiDam 26.05.2020 | 20:49
Ich meine damit, sie hatte vor unserer Ehe auch Rentenpunkte, die müssten doch auch beim Versorgungsausgleich vorkommen.
zeldaam 26.05.2020 | 21:24
Hallo Mecki, es werden nur die Rentenanwartschaften ausgeglichen, die während der Ehe erworben wurden, ausgeglichen. Die Rentenanwartschaften, welche Sie oder Ihre Ex vor und nach der Ehe erworben haben zählen dort nicht hinein. Oder möchten Sie von den Rentenanwartschaften vor oder insbesondere nach der Ehe auch etwas an Ihre Ex abgeben, wenn Sie mehr erarbeitet haben ? Wurde während der (kurzen) Ehezeit ein Kind geboren ? MfG zelda
Grobiam 26.05.2020 | 21:29
Es geht beim VA darum, dass beide am Ende gleich gestellt sind. Nicht in den Gesamtpunkten, sondern bei den in der Ehezeit erworbenen.
W°lfgangam 26.05.2020 | 21:37
Hallo MeckiD, vereinfacht: die vor und nach der Ehe von der früheren Ehefrau erworbenen Rentenansprüche (wie auch von Ihnen!) sind nicht Bestandteil des Ausgleichs der _in_ der Ehe gemeinsam erworbenen Entgeltpunkte (EP) - nur diese sind hälftig zu teilen. Insofern werden auch Ihre ggf. 'fett' erzielten EP vor wie nach Endeehe nicht zugunsten der EX 'aufzurechnen' sein. Nur die EP _im_ Ehezeitraum fallen in den Versorgungsausgleich (VA). Gruß w. PS: weitere Ehen/VA haben keinen Einfluss auf Ihren VA - dieser Zeitraum/Werte darin steht fest ...lediglich wesentliche Änderungen im Rentenrecht selbst/für beide Betroffenen könnte Anlass für eine 'Neuberechnung' Ihres VA sein, um die früheren Ausgleichswerte anzupassen - kurz vor Rentenbeginn via Amtsgericht möglich. Bevor Sie die diesen Schritt gehen, informieren Sie sich besser, ehe Sie sinnlos Gerichtskosten verballern (müssen) und nichts bei rauskommt.
MeckiDam 26.05.2020 | 22:00
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Ich meine damit, sie hatte vor unserer Ehe auch Rentenpunkte, die müssten doch auch beim Versorgungsausgleich vorkommen.
Hallo MeckiD, vereinfacht: die vor und nach der Ehe von der früheren Ehefrau erworbenen Rentenansprüche (wie auch von Ihnen!) sind nicht Bestandteil des Ausgleichs der _in_ der Ehe gemeinsam erworbenen Entgeltpunkte (EP) - nur diese sind hälftig zu teilen. Insofern werden auch Ihre ggf. 'fett' erzielten EP vor wie nach Endeehe nicht zugunsten der EX 'aufzurechnen' sein. Nur die EP _im_ Ehezeitraum fallen in den Versorgungsausgleich (VA). Gruß w. PS: weitere Ehen/VA haben keinen Einfluss auf Ihren VA - dieser Zeitraum/Werte darin steht fest ...lediglich wesentliche Änderungen im Rentenrecht selbst/für beide Betroffenen könnte Anlass für eine 'Neuberechnung' Ihres VA sein, um die früheren Ausgleichswerte anzupassen - kurz vor Rentenbeginn via Amtsgericht möglich. Bevor Sie die diesen Schritt gehen, informieren Sie sich besser, ehe Sie sinnlos Gerichtskosten verballern (müssen) und nichts bei rauskommt.
Meine Ehe war vom 01.05.1984-31.08.1886 Entgeldpunkte bekam ich bis zum 31.12.82 und dann wieder erst ab 01.01.92 Wärend der Ehe hatte ich keine Entgeldpunkte. Wieso steht im Urteil aber? Innerhalb der Ehezeit hat der Ehemann aus der gesetzlichen Rentenversicherung dynamische Rentenanwartschaften in Höhe von 55,--DM monatlich erworben.
MeckiDam 26.05.2020 | 22:26
Zitat von zelda anzeigenausblenden
Ich habe ja die Entgeldpunkte für die Beitragszeiten von der DRV vor mir liegen Meine Beitragszeiten sind vom 01.09.77 - 31.12.82 und vom 01.01.92 - 28.04.94 Ich habe dazwischen keine Beitragszeiten. MFG Mecki
Jonnyam 26.05.2020 | 23:35
Hallo MeckiD Ihre Beitragszeiten sind also vom 01.09.77 - 31.12.82 und vom 01.01.92 - 28.04.94. Und dazwischen bekamen Sie – also auch während der Ehezeit (01.05.1984-31.08.1886) "Sozialhilfe". Und Ihre Ex hat während der Ehezeit auch keine Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Sie hat aber von Ihnen eine Rentenanwartschaft von 0,7890 Entgeltpunkte übertragen bekommen. Da kann es nur so sein, dass Sie für die Ehezeit 1,5780 Entgeltpunkte angerechnet erhielten, weil für Sie die Bundesanstalt für Arbeit pauschale Beträge (bei Bezug von Arbeitslosenhilfe) an die Rentenversicherung gezahlt hat, die bei der damaligen Scheidung nach dem seinerzeit geltenden Recht als Ausfallzeiten (heute Anrechnungszeiten“) berücksichtigt wurde. Fazit: Sie haben das Glück, für Zeiten ohne eigene Beitragszahlung eine Rente zu bekommen. Und an diesem Glück wird Ihre Ex über den Versorgungsausgleich zur Hälfte beteiligt. Noch Fragen?
zeldaam 26.05.2020 | 22:07
Hallo Mecki, Sie scheinen sich ja richtig früh um die Auswirkungen aus dem Versorgungsausgleich zu kümmern. Was haben Sie denn während der Ehezeit rentenrechtlich bedeutsames gemacht ? z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, (damals noch bewertetet) Schule oder Hochschule, Fachschule ? Irgendwie müssen Sie die 55 DM während dieser Zeit erworben haben. MfG zelda
MeckiDam 26.05.2020 | 22:32
PS Ich bekam dazwischen Sozialhilfe.
MeckiDam 27.05.2020 | 00:14
Als Laie ist es nicht einfach da durchzublicken, aber ich versuche es. Ich möchte mich die Hilfe im Forum bedanken. Jetzt habe ich auch keine weiteren Fragen zum Thema :) PS Warum die ganzen Fragen? Ich hätte schon vor langer Zeit die Erwerbsminderungsrente bekommen, doch leider hatte ich einen Sachbearbeiter, der mich falsch beraten hat, bzw falsch informiert hat. Dadurch bekam ich jahrelang die Grundsicherung im alter und bei Erwerbsminderung. Erst durch das Internet habe ich erfahren, dass mir die volle Erwerbsminderungsrente zusteht. MFG Mecki
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