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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Plesl07.12.2019 | 15:40
85 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, meiner 1. geschiedenen Frau wird von ihrer Pension ein monatlicher Betrag abgezogen. Sie ist pensionierte Landesbeamtin. Ich selbst bin Rentner. Sowohl sie als auch ich sind ganz regulär nach der vollen Dienstzeit in Rente bzw. in Pension gegangen. Sie bekommt das Geld abgezogen, ich habe aber bis jetzt diesen Betrag nicht meinem Rentenkonto gutgeschrieben bekommen. Was muss ich tun? Muss ich erst noch einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen? Ich dachte, dass das automatisch geschieht, weil das Scheidungsurteil ja vorliegt. Meine erste Scheidung liegt schon länger zurück (ca. 20 Jahre). Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Plesl,

der Antwort von **** können wir uns anschließen.

Grundsätzlich sollte der Versorgungsausgleich bereits bei Ihrer Rentenberechnung berücksichtigt worden sein. Dies finden Sie, wie bereits erwähnt, in den Anlagen zur Rentenberechnung. Sollten Ihnen diese Anlagen nicht mehr vorliegen, fragen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nach.

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1 Antworten

****am 08.12.2019 | 19:28
Hallo von Plesl schau doch bitte mal in deinen ersten Rentenbescheid, mit dem Dir die Rente bewilligt wurde, in den Anlagen taucht am Ende eine Auflistung auf zur Berechnung der persönlichen EP, dort sollte ein Zuschlag an EP aus dem Versorgungsausgleich für die Ehezeit von X bis Y auftauchen. Wenn Du den nicht findest, kopiere das Scheidungsurteil und beantrage schriftlich bei Deinem RV-Träger die Überprüfung der Rentenberechnung unter Berücksichtigung der Zuschläge aus dem VAG. Noch einen schönen 2. Advent
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