Hallo Plesl,
der Antwort von **** können wir uns anschließen.
Grundsätzlich sollte der Versorgungsausgleich bereits bei Ihrer Rentenberechnung berücksichtigt worden sein. Dies finden Sie, wie bereits erwähnt, in den Anlagen zur Rentenberechnung. Sollten Ihnen diese Anlagen nicht mehr vorliegen, fragen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nach.