Hallo Wolli,
im Wege des Versorgungsausgleiches werden die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften zwischen den Eheleuten geteilt. Der jenige, der geringere Anwartschaften erreicht hat bekommt als Ausgleichsberechtiger Anwartschaften vom Ausgleichsverpflichteten übertragen. Im Ergebnis werden die Anwartschaften auf die Ehezeit bezogen hälftig aufgeteilt. Mit Vollzug des Gerichtsurteils werden die übertragenen Ansprüche quasi zu eigenen Anwartschaften des Ausgleichsberechtigten. Aus der Gesamtheit der Anwartschaften ( eigene und übertragene) wird die spätere Rentenleistung gewährt, die die ausgleichsberechtigte Person lebenslang erhält.
Das Alter und grundsätzlich auch der Rentenbezug der ausgleichsverpflichteten Person spielt dabei keine Rolle mehr. Mit der Scheidung gehen die Anwartschaften auf den geschiedenen Ehepartner über und dienen seiner Absicherung.