Durch die Formulierung "In dieser Renteninformation haben wir die für Sie vom ... bis ... gespeicherten Daten (einschließlich Versorgungsausgleich) und das gültige Rentenrecht berücksichtigt." wird klar gestellt, dass die Auswirkungen aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich bei der Berechnung der Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. bei der künftigen Regelaltersrente mit eingerechnet wurden. Bei der Ermittlung der Summe der Entgeltpunkte werden Entgeltpunkte, die zu Ihren Lasten an Ihren früheren Ehepartner übertragen wurden, abgezogen.
Daher sind in der Höhe der Erwerbsminderungsrente bzw. in der zukünftigen Regelaltersrente übertragene Anwartschaften zugunsten Ihres früheren Ehepartners bereits abgezogen.