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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Schulze Thomas28.06.2012 | 11:54
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte im Auftrag meines Freundes eine Frage stellen. Er 73 Jahre, in den 90ziger Jahren geschieden und seit einem Jahr wieder verheiratet. Seine geschiedene Frau bezieht von seiner Altersrente einen Versorgungsausgleich in Höhe von ca. 300 Euro. Wenn seine geschiedene Frau vor ihm versterben sollte, bekommt Er dann die 300 Euro wieder auf seine Rente drauf? Vielen dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schulze

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der Tat gibt es beim Versorgungsausgleich eine Anpassung bei Tod der ausgleichsberechtigten Person, wenn die Versorgung aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht nicht länger als 36 Monate bezogen wurde. Die entsprechende Regelung kann man in § 37 VersAusglG nachlesen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Rente der ausgleichspflichtigen Person, in Ihrem Fall also des Ehemannes, wird bei Vorliegen der Voraussetzungen der genannten Vorschrift nicht länger auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt.

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5 Antworten

oder soam 28.06.2012 | 12:26
Wenn die geschiedene Frau beim Tod die Rente noch nicht länger als 36 Monate bezogen hat: ja - auf Antrag
Thomas Schulzeam 28.06.2012 | 14:33
Kann mir diese Aussage im § 37 VersAusglG mal jemand auf deutsch übersetzen. Wer bekommt denn dann dieses Geld, wenn der oder diejenige verstorben ist? Es wird doch nach wie vor von der Rente des Mannes, auf Grund seiner Scheidung abgezogen.
W*lfgangam 28.06.2012 | 19:04
Zitat von Thomas Schulze anzeigenausblenden
Hallo Thomas Schulze, beim Versorgungsausgleich geht es vordergründig gar nicht ums Geld. Es werden die in der Ehe erworbenen Ansprüche ausgeglichen - dem einen wird was weggenommen, und dem anderen wird was übertragen - alles zunächst in fiktiven Werten für den _späteren_ Nutzen/oder zu eigenen Lasten. Da kommt der Stempel vom Familienrichter drunter und das gilt dann grundsätzlich für alle Zeiten, egal was der oder die Überlebende davon an wirklichem Nutzen oder an tatsächlichen Lasten dann hat. Die Folgewirkung ist, beim Abziehenden (meist Mann) gilt das mit Rechtskraft der Scheidung für alle Zeiten, das wars dann, was seine 'früheren' höheren Anwartschaften betrifft - da muss er sich auf Lebenszeit so einrichten. Die Rückübertragung der abgezogenen Anrechte ist nur die (seltene) Ausnahme, unter der zz. geltenden Bedingung: die Begünstigte hat nicht mehr als 3 Jahre eigene Rente bekomme, nur dann gibt es die abgezogenen Werte wieder. Dass Sie das als 'Geld' sehen, ist eine/Ihre Sichtweise ...es baut sich für die DRV da kein exorbitantes Guthaben auf, wenn die übertragenen Werte nicht mehr als Rente fließen (sprich, die Ex zu 'spät' stirbt). Auf der anderen Seite wird wegen der übertragenen Werte und der längeren Lebensdauer von Frauen/längerer Rentenbezugsdauer auch mehr Geld ausgeschüttet, als sie durch eigene Beitragsleistung je an Rente erworben hätten ...soll man in solch einem Fall an die späteren Erben der Frau/oder gar an die des zu wenig 'blutenden' Mannes herantreten, um die zu hohe Rentenlast als baren Geldausgleich zugunsten der Allgemeinheit wieder hereinzuholen ? ...hmm, wäre eine Gesetzesinitiative wert ;-) Gruß w.
Thomas Schulzeam 28.06.2012 | 19:39
Danke für die ausführlichen Antworten und trotzdem, ich verstehe die Welt nicht mehr. Er hat 45 Jahre hart gearbeitet. Rentenanspruch 1300 Euro. Seine Frau konnte nicht so lange arbeiten wegen der 3 Kinder, dafür bekommt Sie den Versorgungsausgleich von Ihrem Ex- Mann Laut Richterlichen Beschluss und Scheidungsurteil. Soweit so gut und Nachvollziehbar. Die Frau ebenfalls 73 hat die 300 Euro (von Ihrem Ex- Mann) jeden Monat zusätzlich auf ihre eigene Rente erhalten. Das nennt man Versorgungsausgleich, soweit so gut und Nachvollziehbar! Jetzt verstirbt die Frau und wo gehen dann die 300 Euro hin? Der Mann bekommt sie (laut Ihrer Aussage) nicht wieder auf seine Rente drauf. Wer partizipiert jetzt an diesem Modell? Die Allgemeinheit? Die anderen Rentner?
Jockelam 29.06.2012 | 07:38
Hallo, wer von dem Geld partizipiert ? Keiner dirket, aber wir leben in einer Solidargemeinschaft. Da muss man manche Entscheidungen einfach mal so hinnehmen, auch wenn Sie für den EINZELfall ungerecht wirken. Die Rente der Frau ist ja auch "einfach weg" durch ihren Tod. Ich kann den Frust Ihres Bekannten verstehen, aber es ist, wie es ist.....
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