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Versorgungsausgleich

von Egon15.04.2010 | 20:40
1121 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, morgen Freitag um 14h wird meine Ehe geschieden. Heute war ich beim Anwalt und der sagte mir, das ich lediglich 3€ durch den Versorgungsausgleich erhalten würde. Es ist so, das ich schon bei der Eheschließung vor 6 Jahren Ewerbsunfähigkeitsrentner war und das meine Frau in den Ehejahren ca. 130€ Rentenanwartschaft erwirtschaftet hat. Meine Frage ist,es richtig das mir nur so wenig zusteht und hat der Richter da was zugunsten meiner Frau ausgelegt? So wie ich meinen Anwalt verstanden habe, wurde mir von meiner LVA für die 6 Ehejahr auch so um die 130€ Rentenanwartschaft angerechnet obwohl ich ja schon Rentner bin. Der Anwalt erklärt das damit das meine Altersrente sonst verhältnißmäßig niedrig wäre. Ist das alles so in Ordnung, oder hätte ich irgendwie die Möglichkeit durch den Versorgungsausgleichsanteil doch noch etwas mehr Erwebsunfähigkeitsrente zu erhalten? MfG Egon

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 16.04.2010 | 08:16

Hallo Egon,

prüfen lasst sich dies im Rahmen dieses Forums leider nicht. Den grundsätzlichen Ausführungen von Wolfgang möchte ich jedoch zuzustimmen. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit der für Sie ermittelten Rentenanwartschaften für die Ehezeit haben, können Sie sich diese auch in einer persönlichen Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers erläutern lassen.

3 Antworten

Wolfgangam 15.04.2010 | 21:05
Hallo Egon, > So wie ich meinen Anwalt verstanden habe, wurde mir von meiner LVA für die 6 Ehejahr auch so um die 130€ Rentenanwartschaft angerechnet (...) Sofern Sie bis zur Scheidung (bzw. dem Ende des wirtschaftlichen Ehezeitraums/Einreichung Scheidung) noch keine 60/55 Jahre alt waren, kann das stimmen. Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit wird die verbleibende Zeit bis 60/55 rentensteigernd dazugerechnet - sind somit in der Ehezeit erworbenen Ansprüche, die auszugleichen sind. MEHR Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente kommt dabei nicht für Sie raus. Gruß w. PS: Rechnen Sie bei Eintritt ins Altersrentenalter aber auch nicht mit einer höheren Rente !
-_-am 16.04.2010 | 03:33
Wenn es Ihr Anwalt doch sagt... Ja, es könnte sein, dass Sie auch während des Rentenbezuges eine ehezeitliche Rentenanwartschaft erworben haben. Aber mal ehrlich, wie meinen Sie, soll hier im Forum jemand diese Berechnung prüfen?
Egonam 16.04.2010 | 10:32
ich wollte nur ausschließen das da was falsch gelaufen ist. Somit gehe ich davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat und damit geht es mir dann auch besser... Vielen Dank
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