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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Egon,
prüfen lasst sich dies im Rahmen dieses Forums leider nicht. Den grundsätzlichen Ausführungen von Wolfgang möchte ich jedoch zuzustimmen. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit der für Sie ermittelten Rentenanwartschaften für die Ehezeit haben, können Sie sich diese auch in einer persönlichen Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers erläutern lassen.
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