Nein, eben nicht.
Nicht im Zeitpunkt der Eheschließung und nicht vor 19 Jahren beim Versorgungsausgleich ist ein finanzieller Verlust für den Versicherten entstanden, sondern erstmals jetzt, bei Eintritt des Versicherungsfalls.
Und alles Nebelkerzenwerfen mit Begriffen wie Werteinheit, Entgeltpunkt oder Rentenanwartschaft ändert nichts an der Tatsache, dass der Versicherte ab jetzt aufgrund des Versorgungsausgleichs weniger Rente bekommt, aber keine andere Versicherte (z.B. seine Ex) deshalb mehr.
Also wird die gesetzliche Rentenversicherung auf Kosten des Versicherten entlastet.
Und wenn seine Ex-Frau später eine durch den Versorgungsausgleich erhöhte (Alters-) Rente bekommt, dann wird die gesetzliche Rentenversicherung deswegen nicht höher belastet, als ohne Versorgungsausgleich.
Wenn der Versicherte dann vor seiner Ex-Frau versterben sollte, was wiederum der häufigste Fall ist, dann ist diese Rentenerhöhung aufgrund des Versorgungsausgleichs grundsätzlich niedriger, als es eine Witwenrente wäre.
Wiederum wird die Rentenversicherung also entlastet, diesesmal auf Kosten der Ex-Frau.
Wir beantworten hier Fragen: "Wenn ja, was passiert mit dem abgezogenen Geld?"
Richtige Antwort: Es verbleibt bei der gesetzlichen Rentenversicherung.