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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich abfinden wg. Umzug ins Ausland?

von MFC23.06.2015 | 12:35
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4 Antworten

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Mein Mann möchte in seine Heimat zurück (Südamerika), so dass wir uns scheiden lassen werden. Er hat dann Anspruch auf Versorgungsausgleich und wir würden diesen gerne per Abfindung regeln. Lässt sich beziffern, wie hoch sein rechtlicher Anspruch auf Versorgungsausgleich in EUR wäre (z.B. eine Formel o.ä.)? Ich habe leider überhaupt keine Idee, von welchen Beträgen man hier ausgehen muss; meine Rentenauskunft liegt vor. Weiß jemand Rat?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MFC,

bei einem Versorgungsausgleich muß, vereinfacht gesagt, die Hälfte des in der Ehezeit erworbenen Rentenanspruchs an den Ehegatten abgetreten werden. Hierzu können sie bei Ihrem RT-Träger eine entsprechende Auskunft anfordern.

Das Familiengericht kann aber auch einer anderen Regelung zustimmen, z.B., wenn eine privatrechtliche Regelung (Abfindung) vereinbart wird. Eine begründete Rentenanwartschaft von z. B. 50,- € erfordert derzeit ein Kapitalaufwand von rd. 11.400,- €. Sollte ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden sein, wird dieser den Ertrattungsbetrag gem. § 210 (4) SGB VI mindern oder erhöhen. Siehe hierzu auch: http://raa-handbuch.drvbsh.rzn.drv:8080/raa10/Raa.do?f=SGB6_210R5.4.1.2&a=true

und:http://raa-handbuch.drvbsh.rzn.drv:8080/raa10/Raa.do?f=SGB6_210R9

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3 Antworten

Basilam 23.06.2015 | 13:13
Hallo MFC, also soweit ich weiß, kann man so eine Auskunft zum Versorgungsausgleich beim RV-Täger bekommen. Hierzu müssen beide Versicherungskonten geklärt sein und dann geht das. Ob Sie sich dann "Schuldrechtlich" ausgleichen können, muss jedoch das FG entscheiden. MfG
=//=am 23.06.2015 | 13:15
Wenn das Amtsgericht - Familiengericht - eine Eherechtsauskunft von beiden Eheleuten verlangt, ist eine solche zu erteilen. Beechnet werden alle rentenrechtlichen Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung während der Ehezeit. Derjenige Ehepartner, der die höheren Anwartschaften während der Ehezeit hat, gibt an den anderen Ehepartner die Hälte des Differenzbetrages ab. Dies ist jetzt bewußt vereinfacht ausgedrückt! Angenommen, Ihr Ehemann erhält aus dem Versorgungsausgleich Anwartschaften übertragen, werden diese neben der Erhöhung seiner Rente in Monate umgerechnet. Hat er mit oder ohne den Versorgungsausgleich mindestens 5 Jahre Beitragszeiten (Mindestwartezeit für die Regelaltersrente), können die Beiträge nicht erstattet werden, da er - je nachdem ob es ein Sozialversicherungsabkommen mit dem ausländischen Staat gibt - später einen Rentenanspruch aus der deutschen RV hat. Bezüglich der Sozialversicherungsabkommen googeln Sie bitte auf der Webside der DRV. Die Anwartschaften aus dem Versorgungsausgleich können nicht abgefunden werden.
W*lfgangam 23.06.2015 | 20:57
Hallo MFC, aus geklärten Rentenkonten und neuen Rentenauskünften lässt sich ziemlich genau manuell der auszugleichende Wert ermitteln und die zugehörigen Kapitalwerte. Bei gegenseitigem Einverständnis ist es ein leichtes auch aus beiden Rentenkonten ein 'Quasi-Versorgungsausgleich' Cent-genau errechnen zu lassen und die so ermittelten Kapitalwerte in andere Ausgleichsformen einfließen zu lassen/Abfindungen/meine Haushälfte für dich. Etwas schwieriger wird es beim Ausgleich weitere Versorgungsleisten/Betriebsrenten ...aber auch da werden Kapitalwerte errechnet. Und was sonst noch alles so an einer Scheidung dran hängt, kann auch nicht pauschal beurteilt werden. Wenn die Stimmung noch gut/kein Rosenkrieg, sollten Sie zusammen einen Anwalt aufsuchen, der Beiden gerecht wird. Den Rentenausgleich allein kann jede Beratungsstelle aus dem Ärmel schütteln ;-) Gruß w. PS an Experten/in: http://raa-handbuch.drvbsh.rzn.drv:8080/... Links ins geschlossene Intranet können nicht funktionieren - nicht bei 'normalen' Usern ;-)
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