Geschätzte Nutzer dieses Forums,
Ich bin seit fast 20 Jahren von meinem Ehemann geschieden.
Jetzt gehe ich bald in die altersbedingte Rente (letzte Rentenauskunft: ca. 700 EUR Brutto). Habe seit dem nicht mehr geheiratet und auch leider keinen Arbeitsplatz trotz vielfacher Bemühungen mehr finden können (bin ausgebildete Handwerkerin in zwei Berufen). Ich lebte bis vor zwei Jahren von Grundsicherung, da leider aus gesundheitlichen Schicksal nicht mehr erwerbsfähig - aber habe auch keine Rentenanwartschaft für eine Erwerbsunfähigkeistrente erworben. Seit 2 Jahren lebe ich von der Erbschaft meiner verstorbenen Eltern, die mir einen kleinen Geldbetrag zum Leben einbrachten - sodass das Grundsicherungsamt seine Zahlung erstmal einstellen konnte.
Drei Kinder vor 1990 habe ich großgezogen, mein Ex-Mann war beruflich viel unterwegs.
In meiner Rentenmitteilung stehen die Erziehungszeiten meiner Kinder drin.
FRAGE: Mein Ex-Mann hatte Unterhalt an das Sozialamt zu zahlen und stellte vor vielen Jahren den Antrag nach: § 5 Härteregelungsgesetz (VAHRG) auf Zahlung der ungeminderten Rente.
Bekomme ich die Rente, wie im Versicherungsverlauf angegeben, oder nicht?
Wenn mein Ex-Mann (ich weiß, der Ausdruck ist schrecklich ;-)) mir die Mütterrente streitig machen sollte, geht das rein versicherungstechnisch, hat er auch Erziehungszeiten, wie ich, in seinem Rentenkonto vermerkt bekommen?
D A N K E :-)