Ich musste beim Scheidungsverfahren meinem damaligen Ehegatten Ansprüche aus meiner Rente abgeben. Nun ist mein geschiedener Ehemann verstorben. Ich möchte nun einen Antrag auf Rücknahme des Ausgleiches stellen. Wo kann ich das im Gesetz nachlesen und bin ich da an eine Frist gebunden?
Danke für Informationen im voraus.
Hallo Waltraud,
sofern Ihr früherer Ehemann noch keine/oder für max. 3 Jahre, Rentenleistungen erhalten hat, ist eine 'Rückübertragung' Ihrer Punkte möglich, sonst nicht.
Fristen gibt es keine, dass können Sie auch noch während Ihrer schon laufenden Rente machen - dann erfolgt die 'Rückübertragung' allerdings doch vom Antragsmonat ausgehend.
Den formlosen Antrag stellen Sie direkt bei der DRV, einen Vordruck gibt es dafür nicht. Hilfe dazu erhalten Sie bei den örtlichen Beratungsstellen - bringen Sie eine Sterbeurkunde mit (erhalten Sie vom 'Sterbe'-Standesamt für Rentenzwecke kostenlos).
Sollten Sie auch von betrieblichen Altersversorgungen was abgezweigt haben müssen, gibt es das grundsätzlich nicht wieder. Kann Ihnen aber nur Ihre Zusatzversorgungs-/Betriebsrentenkasse beantworten.
Gruß
w.