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Versorgungsausgleich Ausbezahlung bei Pensionierung

von Artepia22.07.2014 | 17:51
1297 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

2 miteinander verheiratete Beamte (Lehrer NRW) Scheidung 2001 Versorgungsausgleich bezüglich der gemeinsamen Ehezeit, berechnet durch LBV von damals, liegt vor, hälftige Teilung, Scheidungsurteil mit entsprechendem Beschluss zu diesem Versorgungsausgleich liegt vor Ausgleichsleistender(also man Exmann), weil älter, bereits vor 2 Jahren in Pension, sein Versorgungsbescheid /Pension enthält Angaben zum Versorgungsausgleich Ausgleichsnehmende - also ich, als damalige Ehefrau -jetzt zum 1.08.2014 in Pension Mein Versorgungsbescheid (der Ausgleichsnehmenden) enthält keine Mitteilung über den Versorgungsausgleich Auskunft LBV " sie müssen erst einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen" Beim persönlichen Vorsprechen bei der Deutschen Rentenversicherung - heute: "Es existieren zu ihrer Person keine Unterlagen über einen Versorgungsausgleich. So einen Fall hatten wir noch nie!" Es existiert aber eine Versicherungsnummer unter meinem damaligen Namen. inzwischen bin ich wiederverheiratet. Trotzdem Antrag gestellt. Ausgang ungewiss! Wo liegen denn normalerweise die "Akten"? Wer ist zuständig? LBV oder Deutsche Rentenversicherung? Was muss ich noch tun, um auch bestimmte Fristen nicht zu versäumen? 1.06. eigentlicher Beginn der Pensionszeit, aber Lehrer müssen ja bis zum Ende des Schuljahres arbeiten - Bezug der Versorgungsbezüge also erst zum 1.082014 . Also bis Ende August muss der Antrag gestellt sein. Sollte ich/muss ich in einem solchen Fall sogar einen Fachanwalt einschalten? Eine Antwort eines Experten wäre besonders hilfreich.

4 Antworten

W*lfgangam 22.07.2014 | 19:17
Zitat von Artepia anzeigenausblenden
Artepia schrieb

Zunächst: Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Die BfA, wie auch andere Versicherungsorgane, sind irgendwann in der Deutschen Rentenversicherung zusammengefasst worden.

Telefonisch (vor dem persönlichen Beratungstermin) wurde mir von der DRV nämlich zunächst mitgeteilt, dass ich gar keine Versicherungsnummer habe.

Erst bei der persönlichen Beratung bei der DRV hat die Sachbearbeiter doch eine Versicherungsnummer gefunden.

Möglicherweise durch Recherche in Richtung BfA.

Guter Tipp, denn im Scheidungsurteil steht tatsächlich (tausendmal gelesen und doch :(. )

" bei der Bundesversicherungsanstalt einzurichtenden Konto....).

Ein sehr guter Tipp!

Danke nochmals.

In vergleichbaren Fällen - Beamte/Versorgungsausgleich - kann ich aus meiner Erfahrung nur den Tipp geben:

Scheidungsurteil genau lesen und eine rechtzeitige sog. Kontenklärung bei der DRV vornehmen.

Termine bei der DRV kann man auf der Internetseite der DRV online machen (aber rechtzeitig, sind schnell weg)

oder ohne Termin, dann aber so früh wie möglich hingehen. Das Servicezentrum in Düsseldorf z.B.hat ab 7 Uhr morgens geöffnet.

Vielleicht das noch am Rande: Im Zuge einer bevorstehenden Pensionierung/Beamte unbedingt damit rechnen, dass die Mitteilung über die Versorgungsmitteilung/ Pension denkbar knapp vor dem Pensionierungsdatum eintrefft.

So bei mir, 2 Wochen vorher. Ich sei noch gut dran, manche hätten sogar gar keinen Bescheid bekommen/ Abschlagszahlung, sagte man mir auf Nachfrage.

Und: Ca 60 Seiten sind durchzulesen, bestimmte Formulare in bestimmten Fristen auszufüllen und dem LBV wieder zuzuschicken, auch an die Widerspruchsfrist ist zu denken.

Vielleicht eher keinen zeitnahen Urlaub zum Pensionierungsdatum einplanen......

Hallo Artepia, normalerweise Zuhause bei Ihnen selbst. Bevor das Urteil zum Versorgungsausgleich damals gefällt worden ist, hat es Berechnungen der beteiligten Versorgungsträger für beide Seiten gegeben, dann das Urteil (wo noch mal alles aufgelistet ist) und auch anschließend einen Bescheid von der Rentenversicherung über die 'Auswirkungen des Versorgungsausgleichs'. Auch die früheren Anwälte könnten noch die entsprechenden Unterlagen haben. Wenn Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, wird die DRV nicht zuständig sein - andernfalls muss sie sich jetzt um das Rentenverfahren kümmern. Sollte ein Altersrentenanspruch noch nicht bestehen, ist die LBV 'zuständig' ...ich glaube, Sie erhalten dann so eine Art Ausgleichszahlung, bis die gesetzliche Altersrente einsetzen kann. Gruß w.
Galgenhumoram 23.07.2014 | 13:42
Ganz so selten wie die Herrschaften es darstellen, ist diese Fallkonstellation nicht. In der Regel gibt es bei Landesbeamten keinen Ausgleich innerhalb des Systems, hier wird dann auf die Rentenversicherung zurückgegriffen. Schauen Sie sich das Scheidungsurteil an...daraus sollte hervorgehen, wohin die übertragenenen Anwartschaften ausgeglichen worden sind. Ggf. existiert sogar eine zweite Versicherungsnummer.
Artepiaam 23.07.2014 | 14:30
Zunächst: Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe! Die BfA, wie auch andere Versicherungsorgane, sind irgendwann in der Deutschen Rentenversicherung zusammengefasst worden. Telefonisch (vor dem persönlichen Beratungstermin) wurde mir von der DRV nämlich zunächst mitgeteilt, dass ich gar keine Versicherungsnummer habe. Erst bei der persönlichen Beratung bei der DRV hat die Sachbearbeiter doch eine Versicherungsnummer gefunden. Möglicherweise durch Recherche in Richtung BfA. Guter Tipp, denn im Scheidungsurteil steht tatsächlich (tausendmal gelesen und doch :(. ) " bei der Bundesversicherungsanstalt einzurichtenden Konto....). Ein sehr guter Tipp! Danke nochmals. In vergleichbaren Fällen - Beamte/Versorgungsausgleich - kann ich aus meiner Erfahrung nur den Tipp geben: Scheidungsurteil genau lesen und eine rechtzeitige sog. Kontenklärung bei der DRV vornehmen. Termine bei der DRV kann man auf der Internetseite der DRV online machen (aber rechtzeitig, sind schnell weg) oder ohne Termin, dann aber so früh wie möglich hingehen. Das Servicezentrum in Düsseldorf z.B.hat ab 7 Uhr morgens geöffnet. Vielleicht das noch am Rande: Im Zuge einer bevorstehenden Pensionierung/Beamte unbedingt damit rechnen, dass die Mitteilung über die Versorgungsmitteilung/ Pension denkbar knapp vor dem Pensionierungsdatum eintrefft. So bei mir, 2 Wochen vorher. Ich sei noch gut dran, manche hätten sogar gar keinen Bescheid bekommen/ Abschlagszahlung, sagte man mir auf Nachfrage. Und: Ca 60 Seiten sind durchzulesen, bestimmte Formulare in bestimmten Fristen auszufüllen und dem LBV wieder zuzuschicken, auch an die Widerspruchsfrist ist zu denken. Vielleicht eher keinen zeitnahen Urlaub zum Pensionierungsdatum einplanen......
W*lfgangam 23.07.2014 | 19:40
Zitat von Artepia anzeigenausblenden
Artepia schrieb

Zunächst: Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Die BfA, wie auch andere Versicherungsorgane, sind irgendwann in der Deutschen Rentenversicherung zusammengefasst worden.

Telefonisch (vor dem persönlichen Beratungstermin) wurde mir von der DRV nämlich zunächst mitgeteilt, dass ich gar keine Versicherungsnummer habe.

Erst bei der persönlichen Beratung bei der DRV hat die Sachbearbeiter doch eine Versicherungsnummer gefunden.

Möglicherweise durch Recherche in Richtung BfA.

Guter Tipp, denn im Scheidungsurteil steht tatsächlich (tausendmal gelesen und doch :(. )

" bei der Bundesversicherungsanstalt einzurichtenden Konto....).

Ein sehr guter Tipp!

Danke nochmals.

In vergleichbaren Fällen - Beamte/Versorgungsausgleich - kann ich aus meiner Erfahrung nur den Tipp geben:

Scheidungsurteil genau lesen und eine rechtzeitige sog. Kontenklärung bei der DRV vornehmen.

Termine bei der DRV kann man auf der Internetseite der DRV online machen (aber rechtzeitig, sind schnell weg)

oder ohne Termin, dann aber so früh wie möglich hingehen. Das Servicezentrum in Düsseldorf z.B.hat ab 7 Uhr morgens geöffnet.

Vielleicht das noch am Rande: Im Zuge einer bevorstehenden Pensionierung/Beamte unbedingt damit rechnen, dass die Mitteilung über die Versorgungsmitteilung/ Pension denkbar knapp vor dem Pensionierungsdatum eintrefft.

So bei mir, 2 Wochen vorher. Ich sei noch gut dran, manche hätten sogar gar keinen Bescheid bekommen/ Abschlagszahlung, sagte man mir auf Nachfrage.

Und: Ca 60 Seiten sind durchzulesen, bestimmte Formulare in bestimmten Fristen auszufüllen und dem LBV wieder zuzuschicken, auch an die Widerspruchsfrist ist zu denken.

Vielleicht eher keinen zeitnahen Urlaub zum Pensionierungsdatum einplanen......

Hallo Artepia. nein, es gab nur einen 'Tapetenwechsel', der alte Mief unter neuem Namen ;-) (Sorry, damit will ich jetzt keinen Träger beleidigen!) Die früheren Versicherungsträger haben 2005 im Rahmen der Organisationsreform lediglich einen einheitlichen 'Vornamen' verpasst bekommen "Deutsche Rentenversicherung" mit einem Anhängsel als Nachnamen ...aus BfA wurde Bund, die LVA'n tragen oft noch den alten Namen als so genannte Regionalträger dahinter. Daneben gab es Zusammenlegungen/Fusionen ...die Orga-Einheiten sind noch immer dieselben, vereinzelt sollen sogar noch dieselben Mitarbeiter an den selben Schreibtischen sitzen *g Ihr 'Durcheinander' kann aber mit der Org-Reform zusammenhängen, weil kreuz und quer durch die Republik div. Versicherungskonten hin- und hergeschoben worden sind - und da ging offenbar/bekanntermaßen so einiges an Daten verloren. Gruß w.
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