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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich ausgesetzt

von Angelika16.09.2011 | 10:02
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Hallo und guten Tag, Ich wurde 1999 geschieden und damals wurde der Versorgungsausgleich ausgesetzt. Jetzt nach all den Jahren wurde er neu berechnet , mit dem Ergebnis das sich meine Entgeldpunkte erhöht haben ( ca. 18 Euro mehr ). Ich erhielt aber schon ab 2000- 2005 volle EU- rente. und dann von 2009 unbefristet bis Regelaltersrente Wird jetzt alles nochmal berechnet und kann ich damit auf eine kleine Nachzahlung rechnen ? MFG Angelika

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelika,

Abänderungsentscheidungen, die nach dem Beginn einer Rente wirksam werden, wirken sich vom Beginn des Monats, der auf den Monat der entsprechenden Antragstellung beim Familiengericht folgt, auf die Rente der leistungsberechtigten Person aus. Also können sie nicht mit großen Nachzahlungen rechnen.

Zu beachten ist auch § 30 VersAusglG. Für den Fall, dass Ihr geschiedener Ehepartner bereits eine Leistung erhält. Aufgrund dieser Vorschrift werden die Renten der geschiedenen Ehegatten in unveränderter Höhe jedoch bis längstens zum Ende des Kalendermonats gezahlt, der dem Monat folgt, in dem der Rentenversicherungsträger von der Rechtskraft der Entscheidung Kenntnis erlangt hat. Durch diese Befreiung von der Leistungspflicht für diese Übergangszeit soll verhindert werden, dass z.B. der Rentenversicherungsträger Leistungen doppelt erbringt.

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4 Antworten

Leniam 16.09.2011 | 13:13
Ich nehme an, dass Sie jetzt 60 Jahre alt geworden sind. Dann werden von Ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente 10,8 % lebenslänglich abgezogen und der Versorgungsaugleich wird jetzt aufleben. Das heißt aber noch lange nicht, dass Sie tatsächlich mehr Rente ausgezahlt bekommen.
nuam 16.09.2011 | 15:00
Schwerbehindertenausweis vorhanden?
Angelikaam 16.09.2011 | 17:23
Nein SB Ausweis hab ich nicht, und 60 bin ich auch noch nicht ( bin 54 ). War vieleicht etwas verwirrend , das ich geschrieben habe " bis Regelaltersrente ". Ich meinte nur die Rente ist unbefristet. MFG
-_-am 16.09.2011 | 19:47
Besteht im Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits ein Rentenanspruch, wird die Rente gem. § 101 Abs. 3 SGB 6 von dem Kalendermonat an um Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten verändert, zu dessen Beginn der Versorgungsausgleich durchgeführt ist. Das Familiengericht entscheidet über den Versorgungsausgleich durch Beschluss (§ 35 FamFG). Beschlüsse über den Versorgungsausgleich werden erst mit dem Eintritt ihrer Rechtskraft wirksam (§ 224 Abs. 1 FamFG). Diese tritt ein, wenn das Verfahren nach Ablauf der Rechtsmittelfrist abgeschlossen ist (§ 45 FamFG). http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?hl…
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