Auf den Beitrag von ??? wird verwiesen.
Aufgrund einer langen Ehedauer muss sich nicht zwangsläufig ein hoher Ausgleichsbetrag ergeben.
Die Differenz zwischen den erworbenen Versorgungsansprüchen der beiden Ehepartner werden gegenübergestellt und die Differenz ausgeglichen. Es kann sich auch bei einer sehr langen Ehedauer ein nur sehr geringer Ausgleichsbetrag ergeben, nämlich dann wenn beide Ehegatten etwa gleich hohe Versorgungsansprüche während der Ehezeit erworbenen haben.