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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich Auszahlung

von Leinhos07.04.2011 | 11:24
5229 Ansichten
2 Antworten

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Sg D+H, meine Ex und ich wir lassen uns einvernehmlich scheiden. Sie geht in ihre mexikanische Heimat zurück und möchte lieber eine sofortige Einmalzahlung statt der monatlichen Rentenzahlung im Alter. Gibt es die Möglichkeit, sich entsprechend zu vereinbaren? Und: wie errechnet man einen fairen Betrag für diese Einmalzahlung? Vielen Dank und mfG Leinhos

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der vorgehende Hinweis ist richtig. Das Familiengericht wird insbesondere auf eine ausreichende Absicherung im Alter achten.

Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, ist eine Einmalzahlung für Anwartschaften in Rentenversicherung nicht möglich. Die übertragenen Rentenanwartschaften werden dann Teil der gesamten Rentenanwartschaften und teilen deren Schicksal.

Ist dabei eine Beitragserstattung wegen Auslandswohnsitz möglich, werden entsprechende Beitragsanteile aus dem Versorgungsausgleich ermittelt.

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1 Antworten

Mitleseram 07.04.2011 | 12:08
Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt über die Möglichkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs. Dieser wird Ihnen entsprechende Wege (z.B. Notar) und den Umfang Ihres Dispositionsrecht erläutern. Ferner muß das Familiengericht dem Ausschluss zustimmen (nach bestandener Wirksamkeitskontrolle und Ausübungskontrolle), denn eine einseitige Entlastung ist nichtig... Da das m.E. kein geeignetes Thema für ein Rentenforum ist, sondern eher zur Rechtsberatung ausufern würde, mache ich an dieser Stelle Schluß.
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