Der vorgehende Hinweis ist richtig. Das Familiengericht wird insbesondere auf eine ausreichende Absicherung im Alter achten.
Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, ist eine Einmalzahlung für Anwartschaften in Rentenversicherung nicht möglich. Die übertragenen Rentenanwartschaften werden dann Teil der gesamten Rentenanwartschaften und teilen deren Schicksal.
Ist dabei eine Beitragserstattung wegen Auslandswohnsitz möglich, werden entsprechende Beitragsanteile aus dem Versorgungsausgleich ermittelt.