Beim Versorgungsausgleich werden Ihnen, neben den sogenannten Entgeltpunkten, auch Wartezeitmonate gut geschrieben. Die Sozialversicherungsnummer wurde Ihnen spätestens mit Aufnahme der geringfügigen Nebentätigkeit vergeben. Wenn Sie bis zum Rentenbeginn die allgemeine Wartezeit von 60 Beitragsmonaten erreichen, bekommen Sie auch eine Rente gezahlt. Sollten die Monate aus Versorgungsausgleich und Minijob nicht dafür ausreichen, können Sie freiwillige Beiträge entrichten. Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils wird die Rentenversicherung den Versorgungsausgleich vom Familiengericht umsetzen.