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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich Beamte

von Axel Braun16.09.2013 | 13:07
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9 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin heute geschieden worden und es wurde mir mitgeteilt, das ich zwar einen Anspruch auf Versorgungsausgleich gegenüber meiner Frau habe, ich diesen jedoch tatsächlich NICHT erhalte, da ich als Beamter über kein Sozialversicherungskonto verfügte... Ist das so ? Bekomme ich ein kein solches Sozialversicherungskonto durch meine bestehende angemeldete Nebentätigkeit (400 €-Job) ? Was kann ich andernfalls tun ? Vielen Dank ,,, MfG A. Braun

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beim Versorgungsausgleich werden Ihnen, neben den sogenannten Entgeltpunkten, auch Wartezeitmonate gut geschrieben. Die Sozialversicherungsnummer wurde Ihnen spätestens mit Aufnahme der geringfügigen Nebentätigkeit vergeben. Wenn Sie bis zum Rentenbeginn die allgemeine Wartezeit von 60 Beitragsmonaten erreichen, bekommen Sie auch eine Rente gezahlt. Sollten die Monate aus Versorgungsausgleich und Minijob nicht dafür ausreichen, können Sie freiwillige Beiträge entrichten. Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils wird die Rentenversicherung den Versorgungsausgleich vom Familiengericht umsetzen.

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8 Antworten

Anonymusam 16.09.2013 | 14:09
Da sind Sie ja jetzt doppelt arm dran. Armer Beamter.
Susiam 16.09.2013 | 15:14
Ich vergebe Dir, wenn Du den Unterhalt für die Kinder pünktlich zahlst. Wird von Deinem Netto gerechnet. ;) Beamte heiraten zahlt sich aus ! Sichereren Unterhalt gibt es nicht ;)
Jonnyam 16.09.2013 | 15:43
Das haben Ihnen wohl die Dreimalklugen Anonymus und Susi schon während der Verhandlung eingeflüstert. Aber fragen Sie mal Ihren Anwalt oder einen Rentenberater. Die werden Ihnen bestätigen, dass Sie selbst dann etwas vom Versorgungsausgleich haben, wenn Sie keinen 450 €-Job hätten.
Xam 17.09.2013 | 07:39
Guten Tag, spätestens mit Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung wurde für Sie eine Sozialversicherungsnummer vergeben und damit auch ein "Konto" bei der Deutschen Rentenversicherung eröffnet. Die Aussage, dass der VAG bei Ihnen nicht durchgeführt werden kann, ist deshalb absolut nicht nachvollziehbar. Fragen Sie nochmals bei Ihrem Anwalt oder beim Familiengericht nach.
Axel Braunam 17.09.2013 | 15:24
Das haben Ihnen wohl die Dreimalklugen Anonymus und Susi schon während der Verhandlung eingeflüstert. Aber fragen Sie mal Ihren Anwalt oder einen Rentenberater. Die werden Ihnen bestätigen, dass Sie selbst dann etwas vom Versorgungsausgleich haben, wenn Sie keinen 450 €-Job hätten.
Lieber dreimalklug als gar nicht klug.
arme Wurst, wenn Du nichts adaquates beizutragen hast, schalt einfach um ;-) ...
Axel Braunam 20.09.2013 | 11:14
So, die Unterlagen der Rentenversicherung sind unterwegs. Auf Nachfrage beim Amtsgericht, teilte mir der Richter mit, das ich allerdings die 60 Monate Wartezeit nicht erfüllen werde. Hinsichtlich der Berechnung der Wartezeit, habe ich aber nunmehr gelesen, das die Höhe der erworbenen Entgeltpunkte durch 0,0313 geteilt werden. In meinem Fall habe ich Anspruch auf 3,12 Entgeltpunkte meiner Ex-Frau ; geteilt durch 0,0313 ergeben 99 Monate. D.h., ich hätte hiermit die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt und würde den Rentenanspruch aus dem Versorgungsausgleich auch tatsächlich erhalten?
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