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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich bei Beamten

von Angie28.03.2019 | 16:31
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Ex-Mann und ich sind/waren beide Beamte. Wir wurden in 2007 geschieden, im Scheidungsurteil steht, dass ich versorgungsausgleichsberechtigt bin. Nun war ich aber schon vor der Scheidung wegen Invalidität in Pension. Meine Versorgungsdienststelle sagt, mein Ex-Mann (bald auch in Pension) bekommt von seiner Pension einen Betrag abgezogen, der dann meinem Rentenkonto bei der DRV gutgeschrieben wird. Nun bin ich aber schon in Pension... Was muss ich tun, damit mir mein Versorgungsausgleich ausgezahlt wird? Wird der von der DRV ausgezahlt? Welchen Antrag muss ich stellen? Danke schonmal für Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Durch den Versorgungsausgleich sind vermutlich Rentenanwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung begründet worden. Sie haben von Ihrem Rentenversicherungsträger sicherlich dazu eine Mitteilung erhalten.

Diese Rentenanwartschaften haben sich durch den Versorgungsausgleich vom Versorgungsschicksal Ihres Mannes gelöst, es spielt also für Ihren Anspruch keine Rolle, ob er Versorgung aus seiner Anwartschaft bezieht oder nicht. Die Vorschriften über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich sind für Sie nicht anwendbar, weil der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich durchgeführt werden konnte (siehe § 20 VersAuglG).

Sie erhalten den Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich, wenn Sie die persönlichen und wartezeitrechtlichen Voraussetzungen für die Rente erfüllen. Sofern Sie erwerbsgemindert sind, müssen Sie also die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dieser Rentenart(Wartezeit von 60 Monaten und sog. 3/5-Deckung) erfüllen. Das ist aber bei Beamt*innen regelmäßig nicht der Fall, so dass mit dem maßgeblichen Lebensalter eine Altersrente beansprucht werden kann (mit 60 Monaten Wartezeit ab der Regelaltersgrenze oder ggf. eine vorgezogene Altersrente mit 35 Jahren Wartezeit - steht alles in der Mitteilung zum Versorgungsausgleich).

Um diese Voraussetzungen aber ausdrücklich prüfen zu lassen, sollten Sie unbedingt bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorsprechen. Dann können Sie auch ggf. einen Rentenantrag stellen.

Sofern danach HEUTE mangels Voraussetzungen keine Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt werden kann, gelten in der Beamtenversorgung Regelungen, dass Ihnen aus dem Versorgungsausgleich evtl. ein Zuschlag bei den ruhegehaltfähigen Dienstzeiten angerechnet wird, der praktisch dem Wartezeitzuschlag in der Rentenversicherung entspricht (siehe z.B. § 14a Abs. 1 BBeamtenVersG).

Um diesen Zuschlag zu erhalten, sprechen Sie bitte bei Ihrer Versorgungsdienstelle vor.

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16 Antworten

DRVam 28.03.2019 | 17:36
Zielführend wäre zunächst ein Blick in das Urteil des Familiengerichts. Dort sollte stehen, ob und unter welcher Sozialversicherungsnummer der Ihnen zustehende VAG an die Rentenversicherung gezahlt wurde. Diesen Anspruch können Sie sich dann im Regelfall mit dem Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze als Rente auszahlen lassen. Für weitere diesbezügliche Fragen sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in Ihrer Nähe wenden.
Angieam 28.03.2019 | 18:41
Zitat von DRV anzeigen
wie passt das mit "§ 20 Versorgungsausgleichsgesetz zusammen??? >> Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente (1) Bezieht die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person von ihr den Ausgleichswert als Rente (schuldrechtliche Ausgleichsrente) verlangen. Die auf den Ausgleichswert entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbaren Aufwendungen sind abzuziehen. § 18 gilt entsprechend. (2) Der Anspruch ist fällig, sobald die ausgleichsberechtigte Person 1. eine eigene laufende Versorgung im Sinne des § 2 bezieht, 2. die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat oder 3. die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine laufende Versorgung wegen Invalidität erfüllt.<<
DRVam 28.03.2019 | 19:12
Zitat von Angie anzeigen
Zielführend wäre zunächst ein Blick in das Urteil des Familiengerichts. Dort sollte stehen, ob und unter welcher Sozialversicherungsnummer der Ihnen zustehende VAG an die Rentenversicherung gezahlt wurde. Diesen Anspruch können Sie sich dann im Regelfall mit dem Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze als Rente auszahlen lassen. Für weitere diesbezügliche Fragen sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in Ihrer Nähe wenden.
wie passt das mit "§ 20 Versorgungsausgleichsgesetz zusammen??? >> Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente (1) Bezieht die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person von ihr den Ausgleichswert als Rente (schuldrechtliche Ausgleichsrente) verlangen. Die auf den Ausgleichswert entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbaren Aufwendungen sind abzuziehen. § 18 gilt entsprechend. (2) Der Anspruch ist fällig, sobald die ausgleichsberechtigte Person 1. eine eigene laufende Versorgung im Sinne des § 2 bezieht, 2. die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat oder 3. die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine laufende Versorgung wegen Invalidität erfüllt. <<
Das passt sehr gut zusammen. Lesen Sie insbesondere den von Ihnen zitierten § Abs. 2 Nr. 2 und versuchen Sie es zu verstehen.
Angieam 28.03.2019 | 20:11
>>... oder 3. die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine laufende Versorgung wegen Invalidität erfüllt<< DAS ist bei mir gegeben! Reicht das nicht???
Angieam 28.03.2019 | 20:31
darüber hinaus beziehe ich eine eigene laufende Versorgung! Wegen Invalidität!
Icham 28.03.2019 | 23:02
Wenn Dein Ex seine Versorgung erhält wird ihm seine Versorgung ja gekürzt um den Wert der bei Dir als Rentenanwartschaft eingezahlt worden ist. Mußt Dein Rentenkonto mal anschauen und dann die Rente beantragen. Wenn der Ex jetzt seine gekürzte Pension bekommt kann er auch seine Rente beantragen die er von Dir übertragen bekommen hat. Ich glaube solche Renten haben auch keine Anrechnung auf den Höchstsatz.
Angieam 29.03.2019 | 00:30
Danke, das werden wir tun. Bin gespannt!
Angie am 29.03.2019 | 10:00
soderle, die Betonung liegt auf dem Wort „Rente“ :( Daher gibts für Beamte nix
Angieam 29.03.2019 | 09:35
Ja, das ist so, er geht demnächst in Pension. Und da ich wg Invalidität schon lange in Pension bin, interessiert mich, ob mir nicht doch schon was zusteht
Hanneloream 29.03.2019 | 10:17
falls ihr Ex-Mann ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist, kann er bei seinem Dienstherrn beantragen, dass er aufgrund der Unterhaltspflicht und der Tatsache, dass Sie noch keinen Nutzen aus dem Versorgungsausgleich ziehen können, seine Pension vorerst ungekürzt erhält Gruß Hannelore
Linaam 29.03.2019 | 12:32
Falsch! Wer vor der Verbeamtung einen anderen Beruf ausübte und Beiträge entrichtete, bezieht für dies Zeit eine Rente von der DRV. Die Pension wird um diese Rentenzahlung gekürzt.
Angieam 29.03.2019 | 14:24
Wow, das ist mal ne ausführliche Antwort, mit der ich was anfangen kann! Dankeschön! Für mich gilt zwar das HBeamtVG, aber auch das bringt mich weiter! Danke, Danke, Danke!!!
KSCam 29.03.2019 | 14:30
....ja eine prima Antwort......die Ihnen aber auch Ihr Anwalt der Sie bei der Scheidung vertreten hat (und dafür Kohle abgeräumt hat) locker hätte geben können.....
Angieam 29.03.2019 | 20:53
ICH habe alles verstanden, ich bin nur nicht auf die für mich unrelevanten Beiträge eingegangen.
Angie am 29.03.2019 | 20:58
Ich habe alle Antworten die mir weiterhelfen, Danke! kann man den Beitrag nun irgendwie schließen??!
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