Sehr geehrte Damen und Herrn!
Meine Frage lautet:
Wenn bei bereits laufender Altersrente ein Versorgungsausgleich erfolgt, so kann dieser Ausgleich in der Regel nicht bereits zum 1.1. des Folgemonats mit Rentenbescheid beschieden werden.
Das bedeutet:
Die Rentenzahlungen laufen zunächst unverändert einige Monate bis zum Erlass des geänderten Rentenbescheids weiter.
Was passiert mit den in der Zwischenzeit von der DRV "Überbezahlten" Renten?
Kommt ein rückwirkend geänderter Rentenbescheid mit Rückzahlungsforderung/Einbehalt bei der einen Partei?
Und korrespondierend ein Rentenbescheid mit einer "Erstattung" für Vormonate bei der anderen Partei?
Oder ergeht ein Rentenbescheid zu einem späteren Datum? Und die Parteien müssen im Nachhinein das "Zuviel-/Zuwenig Bezahlte" untereinander ausgleichen?
Freundliche Grüße
APF