Meien Lebensgefährdin bekommt bei der Scheidung einen Versorgungsausgleich auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Ihr Ex-Mann behauptet, wenn Sie wieder heiraten würde, wären die Ihr gut geschriebenen Rentenpunkte verloren. Ich habe bereits in anderen Foren gelesen dass dies nicht der Fall ist. Soweit mir bekannt ist hat die erneute Heirat keine Einfluss darauf. Wer kann mir hierzu Auskunft geben.
Hallo,
die bereits mit rechtskräftigem Urteil übertragenen Anwartschaften bleiben auch bei einer Wiederheirat bestehen. Leistungsrechtliche Auswirkungen würden sich lediglich bei einem bereits bestehenden Leistungsbezug (Wítwenrente) ergeben.
Änderungen für den Ausgleichpflichtigen könnten sich allenfalls dann ergeben, sollte Ihre Lebensgefährtin versterben. Ansonsten muss der gute Mann hinnehmen, dass die Entgeltpunkte für Ihn futsch sind.
Wird eine Ehe geschieden, findet der Versorgungsausgleich für diese Ehe statt. Dadurch sollen während der Ehezeit erworbene Versorgungsansprüche gleichmäßig aufgeteilt werden. Nachfolgende Ehen interessieren für diesen Sachverhalt nicht.
Beim Versorgungsausgleich geht man davon aus, dass Vermögen wie auch Altersversorgung während der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftewt wurden, so wird auch geteilt. Es sinsd also IHRE Punkte.