Liebe Nancy,
von den anderen Usern haben Sie ja schon einige Ratschläge erhalten.
Aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung können wir Ihre Fragen wie folgt beantworten: Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht durch Beschluss geregelt. Die Deutsche Rentenversicherung ist verpflichtet, die dort getroffenen Regelungen betreffend der Rentenversicherung umzusetzen, hierbei kann es sich um einen Zuschlag, einen Abschlag oder um beides handeln. Die Umsetzung erfolgt grundsätzlich von dem Kalendermonat an zu dessen Beginn der Beschluss rechtskräftig ist, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt bereits Rente beziehen. Der Abschlag wird also auch Ihre Rente wegen Erwerbsminderung betreffen.
Sie schreiben von einer Rückforderung aufgrund des Abschlages. Diese kann beispielsweise entstehen, wenn die Umsetzung des Abschlages erst zeitlich verzögert möglich war. Da wir dies hier im Forum nicht abschließend klären können, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrer Rentenversicherung aufzunehmen. Eine vollständige Kürzung Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund des Versorgungsausgleichs ist nicht möglich.
Bezüglich Ihrer weiteren Fragen können wir Ihnen leider keine Auskunft geben, wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich an einen Rechtsanwalt zu wenden.