Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versorgungsausgleich bei EU-Rente

von t271111.05.2011 | 11:25
3118 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, meine Noch-Frau und ich sind seit 2001 verheiratet. Die Scheidung wird aktuell eingereicht. Meine Frau ist seit 2005 erkrankt. Sie hat dann 18 Mon Krankengeld bezogen, ab 2007 bezieht sie EU-Rente. Von 2001-2005 hat sie,wie ich in der ganzen Zeit voll gearbeitet. Wie werden die Zeiten von 2005 bis zur Trennung bei ihr im Versorgungsausgleich berücksichtigt? Fliießt da Ihr Krankengeld und EU-Rente ein oder wird hier etwas fiktiviert zu Grunde gelegt. Gruss Thomas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas – t2711,

Zeiten des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsminderung vor dem vollendeten 60. Lebensjahr werden - unabhängig vom Versorgungsausgleich - grundsätzlich als Zurechnungszeit gewertet. Bei der Berechnung für den Versorgungsausgleich wird diese Zeit für den Rentenbezieher dann als Anrechnungszeit berücksichtigt.

Vereinfacht ausgedrückt erhält jeder Monat, der mit einer solchen (beitragsfreien) Zeit belegt ist, einen individuellen Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Beitragsleistung Ihrer Frau während ihres gesamten Versicherungslebens ergibt.

Die Zeit des Krankengeldbezugs wird ohnehin eine Pflichtbeitragszeit sein, so dass hier die entsprechende Beitragszahlung berücksichtigt wird.

Somit werden sowohl die Zeit der Krankengeldzahlung, als auch die Zeit des Erwerbsminderungsrentenbezugs für die Errechnung der Rentenanwartschaften, die in der Ehezeit erworben wurden, berücksichtigt. Der Ausgleich von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung (interne Teilung) erfolgt letztlich aus allen in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften. Somit ist entscheidend für die Frage, welcher Ehegatte Anwartschaften an den anderen Ehegatten abgeben muss, wie hoch die Gesamtanwartschaften sind, die auf beiden Seiten in der Ehezeit erworben wurden.

Diese Frage wird im Rahmen des VAG durch das Familiengericht geklärt, nachdem die beteiligten Renten- und ggf. weitere Versorgungsträger entsprechende Auskünfte erteilt haben. Eine Abschrift dieser Auskünfte erhalten die Ehegatten in diesem Zusammenhang in aller Regel von den Versorgungsträgern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Sozialrechtler (der Echte) am 11.05.2011 | 12:41
Zitat von t2711 anzeigen
Die auszugleichenden Versorgungsanrechte müssen zielgerichtet sein auf eine Altersvorsorge oder eine Versorgung wegen Invalidität. Der Begriff der Invalidität entspricht in der gesetzlichen Rentenversicherung dem der verminderten Erwerbsfähigkeit. In der Beamtenversorgung wird der Begriff der Dienstunfähigkeit verwendet. Invalidität bezeichnet eine mögliche Einschränkung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze. § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VersAusglG bestimmt, dass das Versorgungssystem sicher stellen muss, dass das übertragene Anrecht in vergleichbarer Weise angepasst wird, wie dies für die Versorgungsanrechte der ausgleichspflichtigen Person gilt. Es erfolgt daher eine Berechnung nach der tatsächlich bezogenen Rente, sofern es sich um eine "endgültige" Versorgung handelt, d. h. alle ehezeitlichen rentenrechtlichen Zeiten einschließlich der Zurechnungszeit, soweit diese in der Ehezeit zurückgelegt worden ist, werden in die auszugleichenden Anwartschaften einbezogen. Bei einer befristeten Rente ("Zeitrente"), deren Anspruch nicht endgültig ist, ist dagegen von der (vermutlich niedrigeren) fiktiven Altersrente auszugehen. Dabei sind nur die tatsächlich zurückgelegten ehezeitlichen Anwartschaften berücksichtigungsfähig, nicht jedoch die Zurechnungszeit, da die Altersrente keine Zurechnungszeit enthalten würde.
t2711am 11.05.2011 | 12:55
Hallo, also es handelt sich um eine Zeitrente. Sie wurde 2007 für 3 Jahre ausgesprochen und 2010 für weitere 3 Jahre verlängert. Es sieht zwar so aus als würde sie in ein paar Jahren dauerhaft werden aber zu Zeit ist es nur eine Zeitrente. Heisst das jetzt, das bei meiner Frau nur die Zeiten von 2001-2005 wo sie gearbeitet hat berücksichtig werden und bei mir die Zeit von 2001 bis zur Trennung in 2010?
Sozialrechtler (der Echte) am 11.05.2011 | 16:03
Zitat von t2711 anzeigen
Ihr Rentenversicherungsträger ermittelt den Ehezeitanteil Ihrer Anwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung, indem er die Anzahl der Entgeltpunkte feststellt, die Sie und Ihre Ehepartnerin/Ehepartner/Lebenspartner in der Ehezeit erworben haben. Dies geschieht in zwei Schritten: In einem ersten Schritt werden für die Entgeltpunkte einer fiktiven Altersrente berechnet, wobei alle rentenrechtlichen Zeiten bis zu einem aktuellen Berechnungszeitpunkt einbezogen werden. Im zweiten Schritt werden nur die Zeiten berücksichtigt, die Sie und Ihre Ehepartnerin/Ehepartner/Lebenspartner in der Ehezeit zurückgelegt haben. Daraus ergibt sich der Ehezeitanteil Ihrer Rentenanwartschaft in Entgeltpunkten. Aufgeteilt werden nur die Versorgungsanrechte, die Sie und Ihr Partner in der Ehezeit erworben oder aufrechterhalten haben. Die Ehezeit beginnt mit dem Monat, in dem Sie geheiratet haben, und endet mit dem Monat, der dem Monat der Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehepartner vorausgeht. Bei rechtlichen oder tatsächlichen Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ausgleichswert eines Anrechts zurückwirken und zu einer wesentlichen Wertänderung führen, ändert das Gericht auf Antrag die Entscheidung in Bezug auf dieses Anrecht später ab (§§ 225 ff FamFG). Lesen Sie ab Seite 37: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Rechtsgrundlagen siehe: http://bundesrecht.juris.de/famfg/BJNR258700008.html#BJNR2587000…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026