Den Ausführungen von "-_-" kann ich nur zustimmen. Sofern Ihr Versicherungsverlauf VOLLSTÄNDIG und RICHTIG gespeichert ist, ist eine fehlerhafte Berechnung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.
Richtig ist auch, dass Sie prüfen müssen, ob tatsächlich ALLE Anwartschaften in den VAG einbezogen wurden.
Wenn bei der Durchführung des VAG ein Fehler aufgrund fehlender oder falsch berechneter Anwartschaften passiert, ist abweichend zum früheren Recht keine Abänderung dieses Urteils mehr möglich.
Noch ein abschließender Rat: Lassen Sie das Urteil nicht nur auf Richtigkeit der Auskünfte der Versorgungsträger prüfen. Wie die ersten Urteile nach neuem Recht zeigen, wenden die Familiengerichte die neuen Regelungen zum Ausschluss des VAG bei Geringfügigkeit höchst unterschiedlich an. Diesen Teil des Urteils sollten Sie genau durch Ihren Anwalt prüfen lassen. Die beteiligten Versorgungsträger werden es jedenfalls aus mangeldem Interesse nicht tun ...