Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versorgungsausgleich bei Scheidung zweier Landesbeamter

von F. Vieho22.02.2012 | 21:17
3826 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag! Mein Problem: Wir sind zwei Landesbeamte in Scheidung. Meine Pensionsansprüche sind nicht unerheblich höher, als die meiner Frau. Andere Anrechte haben wir beide nicht. Nach dem Entwurf des Gerichts verliere ich die halbe Pension zu Gunsten einer neu zu begründenden Rente meiner Frau (§ 16 VersAusglG) und erhalte umgekehrt eine zusätzliche Rente aus ihrer halben Pension. Im Ergebnis habe ich dann (je ca. halbe) Pension und Rente nebeneinander?! Sind Rente und Pension denn wirklich finanziell gleichwertig, oder ist das für mich nachteiliger, als z.B. durch (Teil-) Verzicht den Versorgungsausgleich auf den Saldo unserer Pensionsansprüche zu begrenzen? Herzlichen Dank für jede Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo F. Vieho,

über einen Verzicht / Teilverzicht des Versorgungsausgleiches kann nur das zuständige Familiengericht entscheiden.

Die in der Rentenversicherung zu begründenden Anwartschaften sind zum Zeitpunkt der Ehescheidung wertgleich. Hierbei handelt es sich um eine dynamische Rentenanwartschaft. In welcher Form sich die Dynamik im Verhältnis zu den Pensionsansprüchen künftig unterscheidet, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie später Ihre Pension schon erhalten, die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung aber erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen kann. In diesem Fall können Sie im Rahmen der §§ 35, 36 Versorgungsausgleichsgesetz einen sogenannten Anpassungsantrag bei Ihrer Zahlstelle der Pension stellen. Hierbei würde die Pension ggfls bis zum Rentenbeginn der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ungekürzt ausgezahlt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 22.02.2012 | 21:51
> Sind Rente und Pension denn wirklich finanziell gleichwertig Hallo F. Vieho, sie sind nicht nur nicht gleichwertig, sie werden auch unter anderen Voraussetzungen gezahlt - heißt, Pension beginnt unter anderen Bedingungen, als gesetzliche Renten. Ggf. gibt es aber bei Erreichen des Pensionsalter vorgezogenen Ausgleichszahlungen wegen der nicht gleichzeitig zu realisierenden Rentenansprüche (-> ins eigene Landesversorgungsgesetz schauen). Das 'Dumme' ist, dass in wohl noch vielen Ländern keine interne Teilung der Pensionsansprüche vorgesehen ist, und damit die Differenz letztendlich in die Rentenversicherung wandert (was in Ihrem Fall völliger Blödsinn ist, wenn beide Beamte sind - so ist die Rechtlage, leider). Haben Sie vielleicht andere Möglichkeiten die erheblich differenzierenden Kapitalwerte in andere Form auszugleichen - nicht nur halbes Haus an die EX, sondern Keller und Dachboden noch drauf, die gemeinsame LV auch noch abgetreten, um den Versorgungsausgleich der Pensionen ausschließen zu können? Ob Rente mal 'wertvoller' ist als Pension ....tja, fragen Sie unsere fachkundigen Politiker, wie die gedenken, das Thema völlig uneigennützig fürs Wahlvieh ...äh, -volk an- oder umzusetzen ;-) Gruß w.
W*lfgangam 22.02.2012 | 22:16
Die/Ihre gekürzte Pension wird dazu führen können, dass evtl. die Einkommensteuer im Rahmen der Progression 'günstiger' ausfällt. Pension war und ist schon immer zu 100 % steuerpflichtig gewesen - Vorteil für Sie, relativ gesehen haben Sie mehr Netto von der (gekürzten) Brutto-Pension, als wenn Sie nicht durch Versorgungsausgleich gekürzt wird. Vorteil für die künftige EX: von der (übertragenen) Rente/dem übertragenen Teil aus Ihrer Pension, wird wahrscheinlich ein geringerer Anteil des Übertrags steuerpflichtig sein, als wenn sie es auf ihre Pension draufgeschlagen bekäme (interne Teilung geht ja nicht). Zudem erhält die EX von der Rentenversicherung auch noch ein Beitragszuschuss zur (vermuteten) privaten Krankenversicherung - der nicht vom Dienstherrn kürzend bei der Pension der EX anzusetzen ist. Somit mag sich Ihr Vorteil (relativ geringere Einkommensteuer) gegen den Vorteil der EX (Zuschuss KV) auch aufheben. Aktuell gesehen ... Gruß w. ...Näheres erklärt Ihnen Ihr fachkundiger Anwalt ;-)
F. Viehoam 23.02.2012 | 17:03
Vielen Dank, die Antworten waren schon mal sehr hilfreich!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026