Hallo edy,
offensichtlich ist der VA nach 'neuem' Recht/2009 durchgeführt worden, wo es das 'Rentnerprivileg' nicht mehr gibt - die eigene Rente sofort zu kürzen ist (wenn nicht Anpassung wegen Unterhaltszahlungen möglich war).
Von der DRV kann er nichts zurückfordern, die setzt nur geltendes Recht um und danach ist die 'Rücksetzung' erst mit (rechtzeitigem) Todesfall der Begünstigen möglich.
Er erhält einen Bescheid, dagegen kann er Widerspruch einlegen und anschließend den Klageweg beschreiten - da muss er aber ganz schon hoch wandern, um die gesetzlichen Vorgaben auszuhebeln.
Gruß
w.