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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich Betriebsrente

von Marion19.01.2021 | 19:58
118 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, beim Versorgungsausgleich einer Betriebsrente wurde bereits festgelegt, dass der zahlende Versorgungsträger eine externe Teilung bestimmt. Auch der Ausgleichsverpflichtende hat bereits einen Versorgungsträger an das Gericht kommuniziert. Dies ging bereits alles über das Gericht. Der Ausgleichsverpflichtende (62 Jahre) hat den Arbeitgeber,von der er die Betriebsrente erhält, verlassen und möchte den Ausgleich plötzlich gesetzlich geregelt haben. Geht das überhaupt? Danke Marion

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marion,

leider ist es mir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung nicht möglich, Fragen zum Versorgungsausgleichsrecht außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantworten. Insoweit kann ich Sie hier nur an einen Fachanwalt für Familienrecht bzw. Ihren, die Scheidung betreuenden Rechtsanwalt verweisen.

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7 Antworten

Antwortam 20.01.2021 | 12:46
Da ist das Forum der DRV. Für Fragen zur Betriebsrente wenden Sie sich an das zuständige Versorgungsamt.
Meine Meinungam 20.01.2021 | 17:20
Hallo. Ich denke. Betriebrenten werden zeitratierlich aufgeteilt. Das wird mit einer Hochrechnung bis zum Renteneintritt gemacht. Wenn jetzt nicht mehr eingezahlt wird ändert sich die Höhe der erreichbaren Betriebsrente. Ich denke wenn die Änderung groß genug ist kann das abgeändert werden.
W°lfgangam 20.01.2021 | 19:34
Hallo Marion, wen der Beschluss vorliegt, ist das 'Gesetz', wie der VA für die Betriebsrente umzusetzen war/erfolgt ist. Alles andere wäre Wunschdenken des EX, von dem getroffenen Beschluss abweichen zu wollen und eine 'Neuregelung' anzustreben. Dafür muss ER sich in erster Linie mit dem Amtsgericht i. V. setzten. Bevor Sie nicht vom Gericht Post bekommen zwecks irgendwelcher Stellungnahmen zu Anträgen der Gegenseite, brauchen Sie sich mit der Sache gar nicht weiter beschäftigen. Gruß w. PS: > von @Antwort: Für Fragen zur Betriebsrente wenden Sie sich an das zuständige Versorgungsamt. Ohh, ein hirnbefreiter – pardon, gesetzesunkundiger - Komiker ... ;-)
Komischam 21.01.2021 | 17:28
Komisch, dass der komische Wolfgang mit seinen Beleidigungen hier ohne Löschung durchkommt. Seine befremdlichen Texte mit irrwitzigen Satzzeichen sind echt schwer zu ertragen. Bei uns in der Behörde nennen wir die Stelle für die Zusatzversorgung auch mal scherzhaft "Versorgungsamt". Das hätte bei Wolle aber Nachdenken erfordert....
W°lfgangam 21.01.2021 | 19:42
Zitat von Komisch anzeigenausblenden
Hmm ...wie Sie auf diese Begrifflichkeit überhaupt kommen, erschließt sich mir wirklich nicht/nicht mal im Scherz. Das 'klassische' Versorgungsamt ist im alten Sprachgebrauch immer noch das (frühere) Versorgungsamt auf Landesebene (mit heute schön fabulierten Begriffen in der Landesverwaltung), das die _Schwerbehinderteneigenschaft_ prüft/feststellt. Hat also mit den 'Hunderten' verschiedenen Zusatzversorgungen in D rein gar nichts zu. Vielleicht ist das im ländlichen Raum so nicht bekannt, wo es nur einen Zusatzversorgungsträger gibt/niemals ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt worden, und in dem die 3-4 Beschäftigten _immer_ zwangsversichert waren/sind ...dann dürfen Sie das für die Behörden-Forest-Gumps vor Ort auch gerne scherzhaft weiter verwenden – da nehme ich gern Ihre Kritik an ;-) Gruß w.
Marionam 26.01.2021 | 20:22
Ich sag: "Danke W°lfgang!"
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