Hallo,
beim Versorgungsausgleich einer Betriebsrente wurde bereits festgelegt, dass der zahlende Versorgungsträger eine externe Teilung bestimmt. Auch der Ausgleichsverpflichtende hat bereits einen Versorgungsträger an das Gericht kommuniziert. Dies ging bereits alles über das Gericht. Der Ausgleichsverpflichtende (62 Jahre) hat den Arbeitgeber,von der er die Betriebsrente erhält, verlassen und möchte den Ausgleich plötzlich gesetzlich geregelt haben. Geht das überhaupt?
Danke Marion