Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versorgungsausgleich-bin ICH irre?

von Petra Lasser11.12.2010 | 00:28
2533 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich wurde 2004 geschieden (9 Jahre Ehe 1995-2004) Beim Versorgungsausgleich wurde ein Fehler gemacht von der Rentenstelle, meine ich. Beispiel: Er verdient monatlich 1.200€, ich habe 500 € EU-Rente. Wir sind 9Jahre verheiratet. Meine Rentenstelle sagt, ich bekomme für 9 Ehejahre einen Rentenzuwachs von 245 €, seine Rentenstelle sagt, er bekommt "für 9 Jahre, 93 €". Da kann doch was nicht stimmen! Ich wurde verurteilt, meinem Ex-Mann Rentenpunkte abzugeben. Ich sprach mit meiner Rentenversicherung, diese sagte, ihre Berechnung sei richtig?! Die andere Rentenstelle(Bundesknappschaft sagt, ihre Berechnung auch. Mein Anwalt sagte, wir gehen dann später wenn sie Rente beantragen noch mal dagegen an. Ich nahm es hin, in der Hoffnung, irgendwann dies klären zu können. Inzwischen schlafe ich kaum noch, denn ich habe vor, im nächsten Jahr die Altersrente vorgezogen zu beantragen. Ich hatte 2009 einen Herzinfarkt, lebe mit 6 Stents am Herzen, habe seit Mitte 2010 Brustkrebs (2OP`s) und kämpfe zurzeit mit Chemos dagegen. Ich habe keine Kraft, aber ich würde es gern klären. Denn, meine vorhergehende Ehe(1985-1994) verlief fast identisch…9 Jahre, er hatte damals 1.200 DM und ich 640 DM EU-Rente…ca. Werte! Er musste mir Rentenpunkte abgeben. Das gleiche Gericht urteilt nun anders herum! Ich habe noch nie gehört, dass man mit einer kleinen EU-Rente, dem Ex der arbeitet und das Doppelte verdient hat, Punkte abgeben muss. Wer hilft mir? Weiß jemand Rat? Oder bin ich wirklich so irre, dass ich dies nicht verstehe? LG Petra

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „-_-„ wird zugestimmt. Aufgrund der allgemeinen Angaben, können wir an dieser Stelle nicht erläutern, warum und in welcher Höhe Rentenanwartschaften aus der Ehezeit auszugleichen sind. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

-_-am 11.12.2010 | 03:04
Auszugleichen ist der Ehezeit bezogene hälftige Wertunterschied der Anwartschaften beider Ehepartner. Wenn die ehezeitliche Anwartschaft bei Ihnen 245 € und beim Ehemann 93 € beträgt, haben Sie 76 € Malus und Ihr Ehemann 76 € Bonus, so dass beide Partner nachher 169 € haben. Ob die beiden Berechnungen alle rentenrechtlichen Zeiten enthalten und richtig sind, kann hier im Forum nicht geprüft werden. Ihr Anwalt wird doch beide Berechnungen vorliegen haben und Sie beraten können. Die Rentenhöhe und das derzeitige Einkommen haben keine Bedeutung für den Versorgungsausgleich.
KSCam 11.12.2010 | 15:09
Die Frage ob die beiden Versorgungsausgleiche 1994 und 2004 richtig entschieden wurden, kann im Forum nicht geklärt werden. Um das zu prüfen sind bei VAG Verfahren Anwälte zugegen, wenn die nichts taugen und etwaige Fehler nicht bemerken, haben die Jungs ihr Geld nicht verdient.
RFn am 13.12.2010 | 15:40
Die Rentenversicherungsträger fertigen für jeden der EX-Ehepartner eine "Auskunft zum Versorgungsausgleich" für das Familiengericht. Darin ist u.a. enthalten das Einkommen bzw. die Rente im Ehezeitraum. Auf Grund dieser Angaben wird vom Familiengericht im Zusammenhang mit dem Scheidungsurteil festgelegt, weiche Entgeltpunkte von welchem Konto auf das andere zu übertragen sind. Wenn gegen diese Entscheidung innerhalb der festgelegten Frist kein Rechtsmittel eingelegt wird, wird diese Entscheidung bindend. Ein späteres Anfechten ist dann sehr schwierig. Darüber, warum Ihr Anwalt der Sache nicht sofort nachgegangen ist, kann hier nur spekuliert werden und hilft Ihnen nicht weiter.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026