Dem Beitrag von „-_-„ wird zugestimmt. Aufgrund der allgemeinen Angaben, können wir an dieser Stelle nicht erläutern, warum und in welcher Höhe Rentenanwartschaften aus der Ehezeit auszugleichen sind. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.