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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Herr Hase18.04.2019 | 10:30
91 Ansichten
13 Antworten

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Guten Tag, hätte da mal eine Frage (alles fiktiv). Wie verhält es sich mit dem Versorgungsausgleich im folgenden Beispiel: Ein Witwer - heute 70 Jahre alt, bekommt seit 7 Jahren seine Altersrente. Er heiratet jetzt eine geschiedene Frau, die 60 Jahre alt ist. Diese muss bis zur Regelaltersrente noch 6 Jahre arbeiten und erwirbt voraussichtlich in diesem Zeitraum einen zusätzlichen Rentenanspruch von mtl. 200 €. Nach genau diesen 6 Jahren lassen sich diese Personen wieder scheiden. Wie erfolgt jetzt hier der Versorgungsausgleich? Der Mann erwirbt für sich während dieser kurzen Ehe keine zusätzlichen Entgeltpunkte, die Frau ja. Muss die Frau jetzt Entgeltpunkte im Gegenwert von 100 € an den Mann abgeben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Hase,

natürlich entscheidet das Familiengericht insgesamt und in letzter Instanz. Vorgelagert ist die Anfrage/Auskunft an den Rententräger zum Versorgungsausgleich, also der Anfrage zu den in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (hier:der Mann also keine, die Frau Anwartschaften in Höhe von x Entgeltpunkten).

Die Herangehensweise ist gesetzlich definiert. Derjenige der mehr in der Ehe erworben hat, muss von seinem "mehr" die Hälfte abgegeben. Auf der Seite des nicht mehr arbeitender Altersrentner sind keine Anwartschaften entstanden. Damit ist der logische Rückschluss, dass die Frau, sofern sie alleinig berufstätig ist, die Hälfte, ihrer in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften abgeben müsste.

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12 Antworten

Herbertam 18.04.2019 | 11:01
Hier ist ein Rentenforum. Über die Scheidungsfolgen wird das Gericht entscheiden. Normalerweise werden alle in der Ehezeit erworbenen Ansprüche geteilt.
Frau Haseam 18.04.2019 | 11:27
Zitat von Herr Hase anzeigenausblenden
Hier ist ein Rentenforum. Über die Scheidungsfolgen wird das Gericht entscheiden. Normalerweise werden alle in der Ehezeit erworbenen Ansprüche geteilt.
... und genau diesen Fall habe ich hier ja nicht: Der Mann erwirbt doch als Rentner keine zusätzlichen Ansprüche, nur die Frau. Heißt das dann, dass nur die Frau im Falle einer Scheidung in 6 Jahren 100 € abgeben muss? Irgendjemand muss doch diese einfache Frage als Experte beantworten können.
Man Schnuckibärchen, du sollst deine Zeit mit wichtigeren Dingen beschäftigen. Bitte färbe noch die 50 Eier, egal in welcher Farbe.
Herr Haseam 18.04.2019 | 11:21
... und genau diesen Fall habe ich hier ja nicht: Der Mann erwirbt doch als Rentner keine zusätzlichen Ansprüche, nur die Frau. Heißt das dann, dass nur die Frau im Falle einer Scheidung in 6 Jahren 100 € abgeben muss? Irgendjemand muss doch diese einfache Frage als Experte beantworten können.
Herr Haseam 18.04.2019 | 12:06
Zitat von Frau Hase anzeigenausblenden
... und genau diesen Fall habe ich hier ja nicht: Der Mann erwirbt doch als Rentner keine zusätzlichen Ansprüche, nur die Frau. Heißt das dann, dass nur die Frau im Falle einer Scheidung in 6 Jahren 100 € abgeben muss? Irgendjemand muss doch diese einfache Frage als Experte beantworten können.
Man Schnuckibärchen, du sollst deine Zeit mit wichtigeren Dingen beschäftigen. Bitte färbe noch die 50 Eier, egal in welcher Farbe.
... schade, dass man in einem Expertenforum (wer nennt sich denn hier Experte??) keine brauchbare Antwort bekommt. Es geht hier schlicht um eine Antwort auf eine Frage, die mir bisher so noch keiner beantworten und ich auch so im Internet nicht finden konnte. Leider bin ich auch telefonisch bei unserer Rentenversicherung nicht durchgekommen. Es geht um Bekannte von mir. Da hier in der Vergangenheit die Schicksalsschläge zugeschlagen haben, möchte man für die Zukunft einfach nur wissen, was passiert, wenn es in der Zukunft dann doch wieder zur Scheidung kommen sollte.
rosebudam 18.04.2019 | 12:27
Grundsätzlich wird es so sein, aber es entscheidet das zuständige Familiengericht. (Und gedulden Sie sich doch bitte! Es wird schon noch ein Experte antworten.)
Herr Haseam 18.04.2019 | 13:22
Hier ist ein Rentenforum. Über die Scheidungsfolgen wird das Gericht entscheiden. Normalerweise werden alle in der Ehezeit erworbenen Ansprüche geteilt.
Hier wurde doch schon alles geschrieben.
Der Grundgedanke des Versorgungsausgleiches ist, das ist bekannt, dass Rentenansprüche, die während der Ehe erworben worden sind, so aufgeteilt werden, dass beide Ehepartner gleich hohe Ansprüche für den Fall der Scheidung mit nach Hause nehmen. Meistens handelt es sich bei dieser "Ehezeit" um ein Erwerbsleben. In meinem Beispiel hat der Rentner sein Erwerbsleben aber schon hinter sich und hat dementsprechend seine Rente sich erwirtschaftet. Die Frau, weil sie jünger ist, hat noch ein paar Jahre vor sich. Und sie soll jetzt im Falle einer möglichen Scheidung dann von ihrer Rente noch etwas abgeben und der Mann bekommt zusätzlich noch oben etwas drauf? Hier könnte es doch möglicherweise eine Sonderregelung geben, ist das so abwegig?
Frauhausam 18.04.2019 | 13:06
Die mögliche Witwenrente gibt es doch auch zu beachten, das schon ein Grund durchzuhalten.
Frau Lampeam 18.04.2019 | 13:29
Zitat von Herr Hase anzeigenausblenden
Hier ist ein Rentenforum. Über die Scheidungsfolgen wird das Gericht entscheiden. Normalerweise werden alle in der Ehezeit erworbenen Ansprüche geteilt.
... und genau diesen Fall habe ich hier ja nicht: Der Mann erwirbt doch als Rentner keine zusätzlichen Ansprüche, nur die Frau. Heißt das dann, dass nur die Frau im Falle einer Scheidung in 6 Jahren 100 € abgeben muss? Irgendjemand muss doch diese einfache Frage als Experte beantworten können.
Man Schnuckibärchen, du sollst deine Zeit mit wichtigeren Dingen beschäftigen. Bitte färbe noch die 50 Eier, egal in welcher Farbe.
... schade, dass man in einem Expertenforum (wer nennt sich denn hier Experte??) keine brauchbare Antwort bekommt. Es geht hier schlicht um eine Antwort auf eine Frage, die mir bisher so noch keiner beantworten und ich auch so im Internet nicht finden konnte. Leider bin ich auch telefonisch bei unserer Rentenversicherung nicht durchgekommen. Es geht um Bekannte von mir. Da hier in der Vergangenheit die Schicksalsschläge zugeschlagen haben, möchte man für die Zukunft einfach nur wissen, was passiert, wenn es in der Zukunft dann doch wieder zur Scheidung kommen sollte.
Schade, dass Sie hier den Versorgungsausgleich ansprechen. Hierüber entscheidet das Familiengericht und nicht die Rentenversicherung. Es werden in der Ehe erworbene Rentenanwartschaften geteilt. Da der Mann als Rentner keine Anwartschaften erwirbt, gibt es diesbezüglich auch nichts zu teilen. Und über die privatrechtlichen Ansprüche entscheidet dann das Familiengericht. Wenn man sich schon vor einer Hochzeit schon solche Gedanken macht, ist es besser, sich das mit der Hochzeit nochmal zu überlegen.
Schadeam 18.04.2019 | 14:14
1) zu nörgeln dass eine um 10:30 gestellte Frage um 12:00 noch nicht beantwortet ist scheint m.E. ziemlich dreist zu sein. 2) Nach dem normalen Grundsatz des VAG müsste die Frau im Fall der Fälle 100 € abgeben. 3) kann der Richter, wenn ihm das unbillig erscheint, anders über den VAG entscheiden - wäre nicht Sache der DRV. 4) Kann die Frau bei Eheschließung (vielleicht auch später) einen VAG ausschließen wenn sie dessen Folgen nicht brauchen kann, bzw. bräuchte ja nicht zu heiraten. Macht man doch freiwillig, oder? 5) ist so gesehen die ganze Aufregung nicht wirklich zu verstehen schöne Ostern
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