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Versorgungsausgleich - Erwerbsunfähigkeitsantrag

von Juvida18.03.2012 | 21:07
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Mein Mann ist seit 8/2010 von seiner Frau geschieden. Seine Frau war vor der Heirat (6/1995) nicht erwerbstätig noch beim Arbeitsamt gemeldet. So hat sie praktisch von 1993 bis zur Annahme eines Pflegekindes im Mai 1996 keine gesetzliche Rente eingezahlt. Nun dadurch, dass sie und mein Mann ab Mai 1996 (geboren ist das Pflegekind im 10/1995) das Pflegekind betreuen, hat sie zumindest 29 Monate (36 Monate minus 7 Monate, weil Sie das Kind erst ab Mai 1996 die Betreuung übernommen haben) Pflichtbeiträge anerkannt bekommen und darüber hinaus eine Kind-Anrechnungszeit bis 10/2005. Also musste sie praktisch ab 10/2005 arbeitslos melden um eine lückenlose gesetzliche Renteneinzahlung gewährleisten zu können, was sie aber nicht tat. Welche verheiratete Frau macht das schon und es denkt eh keiner daran. Ehrlich gesagt, das wußte ich bis letzte Woche auch nicht. Tut sich aber hier für mich nicht zur Sache. Folglich wurde die Frau an Krebs erkrankt (2/2007) und hat eine Erwerbsunfähigkeitantrag gestellt, diese aber von vorne herein abgelehnt wurde, weil nicht genug Pflichtversicherung gezahlt wurde. Für mich bis dahin klar einleuchtend. Sie stellte nämlich den Antrag vor der Scheidung, war wohl irgendwann 2009 gewesen. Nun ist mir aber noch eingefallen und habe auch den Bescheid für Versorgungsausgleich herausgekramt. Der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst und mein Mann ist Beamter) muss wegen Versorgungsausgleich einen Betrag von 272,38€/Monat (ab 2011 sogar 284,79€/Monat) direkt an die DRV zahlen, dort hat die Frau ihre Rentenversicherung. Die Zahlungen erfolgt seit 8/2010, also ab dem Scheidungstag. Angewandte Paragraphen in dem Beschluss: § 75 Abs. 2 BeamtVG und §§ 1587 ff. BGB. Nun tritt bei mir die Frage auf: Heißt das, dass es eine Pflichtversicherung seit 8/2010 bei der DRV für die Exfrau besteht, weil der Arbeitgeber meines Mannes dies einzahlt (wird natürlich von mein Mann im Gehaltsbogen in Abzug gebracht)? Die Zahlungen erfolgen solange bis zu ihrem Ruhestand im Jahre 2023. Wäre euch für die Antworten meiner Fragen sehr dankbar!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es handelt sich hier um keine Beitragszahlungen, die zu einer Anrechnung von Pflichtbeitragszeiten bei der Exfrau führen.

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5 Antworten

Schadeam 19.03.2012 | 07:45
Nein, durch einen VAG entstehen keine Pflichtbeitragszeiten.
Schadeam 19.03.2012 | 21:02
VAG=Versorgungsausgleich :) Und wofür brauchen Sie denn eine Bescheinigung darüber ob die EX gesund oder krank ist? Von der DRV (=Deutsche Rentenversicherung) werden Sie die nicht kriegen.......wenn Ihr Mann das von seiner EX haben will, soll er sie halt danach fragen.
Juvidaam 19.03.2012 | 19:35
Welche Möglichkeit gibt es, dass wir eine Bescheinigung bekommen, dass die Exfrau tatsächlich "noch" krank ist? Über Amtsarzt? Und muss das über Gericht beantragt werden? Sie sagt, dass sie noch krank wäre, aber Nachweis liegt nicht vor. Gruß Juvida
Juvidaam 19.03.2012 | 23:09
Ganz einfach, sie behauptet krank zu sein und kümmert sich nicht um Arbeit geschweige denn meldet sich nicht beim Arbeitsamt. Wir hatten erst eine Möglichkeit gesehen, dass eventuell erneut einen EU-Antrag stellen könnte. Aber das hat sich erledigt. Sie gehört zu der Sorte Frau, die einfach nicht arbeiten gehen will und schiebt jetzt ständig auf ihre Krankheit zurück und das ist nun mal mehr als 5 Jahre her. Wir kommen nicht drum herum, dass wir einen Antrag auf Amtsarzt (über das Gericht) stellen müssen. Trotzdem danke für deine Antwort! LG Juvida
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