Im Prinzip funktioniert der Versorgungsausgleich wie Sie geschrieben haben, für jeden Partner werden gesondert die in der Ehezeit erzielten Entgeltpunkte ermittelt, die sich ergebende Differenz wird zu 50% ausgeglichen.
Beispiel:
Ehemann 15 Entgeltpunkte
Ehefrau 11 Entgeltpunkte
Differenz 4 Entgeltpunkte
Übertrag von Ehemann an Ehefrau durch Versorgungsausgleich: 2 Entgeltpunkte
Endstadium: beide haben während der Ehezeit 13 Entgeltpunkte
Vor diesem Hintergrund kann man zunächst "Schade" zustimmen. Anders sieht die Sache aus, wenn der Versorgungsausgleich irgendwann z.b. wegen Tod des Scheidungspartners vor Rentenbezug rückabgewickelt wird. Zugegeben, dieser Fall ist nicht sehr häufig!