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Versorgungsausgleich, Erziehungszeiten, Elternzeit

von manti17.05.2007 | 13:14
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Hallo, meine Ehe geht dem Ende zu, wir sind beim Versorgungsausgleich angelangt und da speziell bei den Erziehungszeiten. Ich habe während der Ehe für 1 3/4 Jahre Elternzeit genommen und in der Zeit 50 bzw 75% gearbeitet, meine Frau hat eine Vollzeit-Umschulung gemacht. Vorher habe ich mal für 1 1/2 Jahre meine Arbeitszeit reduziert, weil meine Frau voll arbeiten wollte und ich mich mehr ums Kind gekümmert habe. Da ich in dieser Zeit auf sehr gute berufliche Chancen verzichtet habe, würde es mich schon ärgern, wenn meiner Frau die Erziehungszeiten angerechnet werden und ich dadurch weniger Rente bekomme. Macht es überhaupt Sinn, mir diese Erziehungszeiten anrechnen zu lassen, oder werden sowieso alle während der Ehe erworbenen Rentenpunkte in einen Topf geworfen, der dann 50/50 geteilt wird? Danke schon mal im Voraus, Manti

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Prinzip funktioniert der Versorgungsausgleich wie Sie geschrieben haben, für jeden Partner werden gesondert die in der Ehezeit erzielten Entgeltpunkte ermittelt, die sich ergebende Differenz wird zu 50% ausgeglichen.

Beispiel:

Ehemann 15 Entgeltpunkte

Ehefrau 11 Entgeltpunkte

Differenz 4 Entgeltpunkte

Übertrag von Ehemann an Ehefrau durch Versorgungsausgleich: 2 Entgeltpunkte

Endstadium: beide haben während der Ehezeit 13 Entgeltpunkte

Vor diesem Hintergrund kann man zunächst "Schade" zustimmen. Anders sieht die Sache aus, wenn der Versorgungsausgleich irgendwann z.b. wegen Tod des Scheidungspartners vor Rentenbezug rückabgewickelt wird. Zugegeben, dieser Fall ist nicht sehr häufig!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Theoretisch schon. Aber wie gesagt: Der Fall ist nicht sehr häufig. Darüberhinaus ist fraglich, ob sie die Zeiten auch noch für zurückliegende Zeiträume erhalten können. Dazu müßten Sie nachweisen, dass sie die Kinder überwiegend erzogen haben... (siehe auch: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=17D7C0D219964cc40025727d00263561&a=true)

2 Antworten

Schadeam 17.05.2007 | 14:48
der Versorgungsausgleich bewirkt, dass beide Partner während der Ehezeit die gleichen Rentenansprüche erhalten. Insofern ist es so gesehen eigentlich völlig egal, wem die Kindererziehungszeiten zugeschlagen werden. Wenn man also den gesunden Menschenverstand einschaltet, sollte es deswegen zu keinem weiteren Streit kommen. (aber nicht immer wird in Scheidungssachen rational argumentiert.) Rechtlich gesehen könnte man natürlich diskutieren, wer die Kinder gegebenenfalls in welchen Zeiten überwiegend erzogen hat und die Kindererziehungszeit entsprechend aufteilen. Aber unterm Strich bleibt es gleich...lediglich die Bürokratie freut sich.
mantiam 19.05.2007 | 21:28
Ganz herzlichen Dank für die Auskunft. Wenn ich das richtig verstehe, spielt es doch eine Rolle, dass ich die Kids erzogen habe, wenn meine Noch-Frau vor erreichen des Rentenalters stirbt. Würden mir dann tatsächlich die Erziehungszeiten zusätzlich zugerechnet werden, auch wenn ich zu den Zeiten Einkommen hatte, das trotz reduzierter Arbeitszeiten immer höher war als das meiner Frau? Ist es vor diesem Hintergrund nicht doch sinnvoll, entgegen dem etwas veralteten Ablauf, dass der Frau alle Erziehungszeiten zugerechnet werden, doch im Rahmen der ganzen Anträge, die Erziehungszeiten anteilig mir zuschreiben zu lassen?
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