Der in Deutschland bekannte Versorgungsausgleich ist international betrachtet eher eine Ausnahme. Lassen Sie ihren Anspruch auf die Rentenanrechte ihres geschiedenen Mannes in Großbritannien durch das zuständige Familiengericht prüfen (Antrag auf Abänderung). Dort können Sie auch eine Kopie des ursprünglichen Scheidungsurteils anfordern.