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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich, freiwillige Beiträge

von suchenwi18.02.2020 | 08:54
134 Ansichten
6 Antworten

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Bei rentenfuchs.de habe ich gelesen, dass nach Versorgungsausgleich bei Scheidung dieser Abschlag durch freiwillige Beiträge ganz oder teilweise ausgeglichen werden kann. Ist dies auch noch möglich, wenn man vor Regelalter bereits vorgezogene "langjährig versicherte" Rente bezieht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo suchenwi,

das Recht zur freiwilligen Versicherung und damit auch auf Zahlung der Ausgleichsbeträge wegen eines Versorgungsausgleichs endet erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Dies gilt auch bei vorzeitigem Altersrentenbezug.

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5 Antworten

Klugpuperam 18.02.2020 | 09:00
Paragraph 187 Abs. 4 SGB VI sagt: geht bis zur Regelaltersgrenze
senf-dazuam 18.02.2020 | 09:11
das steht auch weiter unten auf der von @suchenwi genannten Seite: "Für die Einzahlung zum Ausgleich der durch einen Versorgungsausgleich entstandenen Rentenabschläge steht viel Zeit zur Verfügung. Die Einzahlungsmöglichkeit endet erst, wenn eine Altersvollrente bewilligt wurde und zusätzlich noch die Regelaltersgrenze erreicht ist."
Berateram 18.02.2020 | 10:01
Bei einer derartigen Ausgleichszahlung sollten Sie allerdings u.a. auch die Amortisierungszeit ins Auge fassen.
suchenwiam 18.02.2020 | 10:37
Gewiss - bei freiwilligen V0210-Beiträgen war 2018 die Zeit 253 Monate, also rund 21 Jahre. Durch die Steuererstattung von knapp 30% reduziert sich das sozusagen auf 14 Jahre... Klar, es ist eine Wette auf Langlebigkeit. Sterbe ich früher, dann ist es versicherungsmathematisch eine Spende an die Versichertengemeinschaft.
suchenwiam 05.03.2020 | 18:58
Wiedervorlage: am 17.2.2020 habe ich per Mail an drv-bund.de nach den Formalien für Versorgungsausgleich-Ausgleich gefragt. Antwort: "Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten." Antwort auf dem Postweg war angekündigt. Nun gut, postcon ist eher langsam, aber jetzt ist das gut 2 Wochen her... Meine Fragen waren einfach nur: "Im Scheidungsurteil fehlen Angaben zu IBAN, Verwendungszweck usw. für freiwillige Einzahlungen. Könnten Sie mir diese bitte mitteilen?" Wenn die IBAN dieselbe ist wie für V0210-Beiträge (DE61****100600), würde mir diese Info schon reichen. Nur die erwartete Form des Verwendungszwecks wüsste ich gerne - ich vermute irgendwas wie "VA VSNR (Versichertennummer) (Vor- und Zuname)" Was meinen Experten oder erfahrene Versicherte?
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