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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich ./. Kindererzieungszeiten

von Andreas Klast25.02.2013 | 17:23
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin in 2009 von meiner damligen Ehefrau geschieden worden. Der Versorgungsausglich wurde abgetrennt. Nunmehr, in 2013 wird der ausstehende Versorgungsausgleich durchgeführt. Da unsere gemeinsamen Kinder vor 2009 geboren wurden, wurde meiner Ex-Frau auch nur jeweils ein Entgeltpunkt auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Da derzeit zu erwarten ist, dass pro Kind auch für die Mütter von Kindern, die vor 2009 geboren wurden, jeweils drei Entgeltpunkte gutgeschrieben werden, frage ich, ob ich den Versorgungsausgleich bis dahin noch aussetzen kann. Beide Ex-Eheleute sind noch mittleren Alters und beide noch berufstätig. Der strittige Gutschrift beträgt 112,- € zu Gunsten der Mutter.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas Klast,

da die Kinder vor dem 01.01.1992 geboren sind, werden pro Kind 12 Monate als Kindererziehungszeit angerechnet, d. h. pro Kind erhält Ihre Ex-Frau 1 Entgeltpunkt in der Rentenversicherung.

Derzeit wird zwar in der Politik darüber diskutiert, ob auch bei Geburten vor dem 01.01.1992 eventuell - wie bei Geburten ab dem 01.01.1992 - 36 Monate angerechnet werden sollen (= entspräche 3 Entgeltpunkten). Ob dies allerdings angesichts der damit verbundenen hohen Kosten in absehbarer Zeit realisiert werden wird, ist mehr als fraglich.

Ob diese Frage ein Grund für eine weitere Aussetzung des VAG ist, kann ich nicht beurteilen. Dies müssten Sie mit Ihrem Anwalt besprechen bzw. mit dem Familiengericht klären.

Sofern der VAG jetzt durchgeführt wird und sich zu einem späteren Zeitpunkt die Bewertung der Kindererziehungszeiten vor dem 01.01.1992 durch eine Gesetzesänderung erhöht, dann könnten Sie ggf. beim Familiengericht einen Antrag auf Abänderung des VAG stellen.

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6 Antworten

=//=am 25.02.2013 | 17:34
Für Kinder, die nach dem 31.12.1991 geboren sind, werden längstens 3 Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet. Das hat mit dem Jahr 2009 nichts zu tun. Ich weiß nicht, ob man "es erwarten kann", dass auch für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder 3 Jahre KEZ angerechnet werden. Derzeit schon gar nicht. Können Sie sich vorstellen, was das kosten würde? Wenn es sich rechtlich machen läßt, dass der VA weiterhin ausgesetzt wird, dann machen Sie es doch so. Der VA kommt ja sowieso erst bei Rentenbezug zum Tragen. Besprechen Sie es ggfls. mit Ihrem Anwalt.
Andreas Klastam 25.02.2013 | 17:33
Zusatz: Scheidung war im Juni 2009
Andreas Klastam 25.02.2013 | 17:37
Danke mein Fehler, die Kinder sind geboren in 1987 und 1989
Sozialröchler?am 26.02.2013 | 00:56
Ihre Frage kann die gesetzliche Rentenversicherung Ihnen nicht beantworten. Es handelt sich um eine Verfahrensfrage zum Scheidungsrecht. Das Familiengericht oder Ihr Anwalt sollte darüber Auskünfte erteilen können.
...am 26.02.2013 | 06:49
Sollten tatsächlich irgendwann für vor 1992 geborene Kinder insgesamt 3 Jahre pro Kind anerkannt werden, dann sollte der Unterschiedsbetrag so deutlich ausfallen, dass Sie zu gegebener Zeit (frühestens 6 Monate vor Ihrer zu erwartenden Rente) einen Abänderungsantrag beim Familiengericht stellen können.
Andreas Klastam 26.02.2013 | 08:27
Danke für die Info.
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