Hallo Andreas Klast,
da die Kinder vor dem 01.01.1992 geboren sind, werden pro Kind 12 Monate als Kindererziehungszeit angerechnet, d. h. pro Kind erhält Ihre Ex-Frau 1 Entgeltpunkt in der Rentenversicherung.
Derzeit wird zwar in der Politik darüber diskutiert, ob auch bei Geburten vor dem 01.01.1992 eventuell - wie bei Geburten ab dem 01.01.1992 - 36 Monate angerechnet werden sollen (= entspräche 3 Entgeltpunkten). Ob dies allerdings angesichts der damit verbundenen hohen Kosten in absehbarer Zeit realisiert werden wird, ist mehr als fraglich.
Ob diese Frage ein Grund für eine weitere Aussetzung des VAG ist, kann ich nicht beurteilen. Dies müssten Sie mit Ihrem Anwalt besprechen bzw. mit dem Familiengericht klären.
Sofern der VAG jetzt durchgeführt wird und sich zu einem späteren Zeitpunkt die Bewertung der Kindererziehungszeiten vor dem 01.01.1992 durch eine Gesetzesänderung erhöht, dann könnten Sie ggf. beim Familiengericht einen Antrag auf Abänderung des VAG stellen.