Nach meiner Scheidung wurde ich verpflichtet, Versorgungsausgleich zu zahlen. Zugleich wurde festgelegt, dass meine ehemalige Frau Anteile von meinen bis dahin erworbenen Rentenansprüchen bzw. Pensionsanwartschaften erhält.
Seit Beginn des Jahres erhält meine ehemalige Frau Altersrente.
Ich selbst bin noch berufstätig.
Frage 1: Kann ich davon ausgehen, dass die Altersrente meiner ehemaligen Frau bereits die von mir übertragenen Anteile enthält?
Frage 2: Bin ich in diesem Falle - oder überhaupt nach Eintritt der Altersrente für meine ehemalige Frau - noch verpflichtet, weiterhin Versorgungsausgleich zu zahlen.
Zu 1: Ja
zu 2: Der Versorgungsausgleich wird nur für die Ehezeit und dann bis zum Monat vor Zustellung des Scheidungsurteils durchgeführt.
Hallo Wolga,
könnte es sein, dass Sie die Begriffe "Versorgungsausgleich" und "Unterhalt" verwechselt haben?
Der "Versorgungsausgleich" ist die Übertragung Ihrer Renten- und Pensionsanwartschaften auf Ihre Frau. Diese Übertragung ist abgeschlossen - da zahlen Sie im Moment nichts mehr.
Ob Sie Ihrer Ex-Frau weiterhin Unterhalt zahlen müssen, können wir in diesem Forum hingegen leider nicht beurteilen.
Danke für die Antwort und Richtigstellung, liebe(r) Experte/in.
In der Tat meine ich den Unterhalt.
Bezüglich des Weiterzahlens des Unterhalts nach Erhalt der Altersrente durch meine ehemalige Frau hätte ich allerdings gedacht, dass es eine allgemeine Regelung darüber geben würde, wie lange Unterhaltszahlungen gezahlt werden müssen.
Vielleicht gibt es da doch noch einen Tipp? Wie und wo könnte meine Frage sonst beantwortet werden?
Danke und Gruß
Wolga