Hallo Andi63,
wurde ein Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt, können auf die Wartezeit auch Monate aus dem Versorgungsausgleich angerechnet werden.
Dazu werden die drei Entgeltpunkte, die Sie von Ihrer Frau bekommen haben, durch 0,0313 geteilt. Es ergeben sich also 96 Monate für die Wartezeit.
Haben Sie aus Ihren bisher in der Rentenversicherung zurückgelegten Zeiten im Rahmen des Versorgungsausgleichs Entgeltpunkte an Ihre Frau abgegeben, werden die Wartezeitmonate nur aus dem Zuwachs (= erhaltene abzüglich abgegebene Entgeltpunkte) errechnet: Entgeltpunkte-Zuwachs: 0,0313 = Wartezeitmonate
Die Monate aus dem Versorgungsausgleich dürfen jedoch zusammen mit den während der Ehezeit in der Rentenversicherung bereits vorhandenen Monaten die Gesamtzahl der Monate, die die Ehezeit umfasst, nicht überschreiten.
Detaillierte Berechnungen erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Rentenauskunft.