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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich nach Scheidung zw. Beamter-Pflichtversicherter

von Andi6305.10.2015 | 17:38
1381 Ansichten
3 Antworten

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Mit wieviel Monaten werden die Rentenpunkte des Ehepartners beim Versorgungsausgleich angerechnet? Oder hat ein Beamter vom Versorgungsausgleich gar nichts? Ich bin Beamter und meine Exfrau Angestellte. Nach der Scheidung bekam meine Frau von mir einen Ausgleich und ich bekam im Gegenzug von ihr 3 Rentenpunkte. Außerdem war ich während der Ausbildung und der Bundeswehr pflichtversichert. Das heißt, mit Ausbildung und Bundeswehr wird es für mich knapp mit der 5jährigen Wartezeit. Wie zählt der Versorgungsausgleich dazu? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andi63,

wurde ein Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt, können auf die Wartezeit auch Monate aus dem Versorgungsausgleich angerechnet werden.

Dazu werden die drei Entgeltpunkte, die Sie von Ihrer Frau bekommen haben, durch 0,0313 geteilt. Es ergeben sich also 96 Monate für die Wartezeit.

Haben Sie aus Ihren bisher in der Rentenversicherung zurückgelegten Zeiten im Rahmen des Versorgungsausgleichs Entgeltpunkte an Ihre Frau abgegeben, werden die Wartezeitmonate nur aus dem Zuwachs (= erhaltene abzüglich abgegebene Entgeltpunkte) errechnet: Entgeltpunkte-Zuwachs: 0,0313 = Wartezeitmonate

Die Monate aus dem Versorgungsausgleich dürfen jedoch zusammen mit den während der Ehezeit in der Rentenversicherung bereits vorhandenen Monaten die Gesamtzahl der Monate, die die Ehezeit umfasst, nicht überschreiten.

Detaillierte Berechnungen erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Rentenauskunft.

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2 Antworten

W*lfgangam 05.10.2015 | 20:53
Hallo Andi63, im günstigsten Fall erhalten Sie den ganzen Ehezeitraum als Wartezeitmonate angerechnet. Diese Monate zählen auch bei der 5-jährigen Wartezeit für die Regelaltersrente mit. Aufschluss gibt eine Rentenauskunft, die Sie hier anfordern können: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Da können Sie alle Wartezeiten für die unterschiedlichen Rentenansprüche nachlesen. Wenn der Versorgungsausgleich (VA) noch 'frisch' ist, warten Sie zunächst die Mitteilung der DRV über die Auswirkungen des VA ab - 2/3/4 Monate später sind die Auswirkungen in Ihr Rentenkonto eingefügt, dann ist auch die Rentenauskunft auf dem neuesten Stand. Dann weitere Fragen? Ab in die nächste Beratungsstelle …oder hier natürlich. Gruß w.
Andi63am 05.10.2015 | 20:56
Das hört sich ja gut an. :-) Vielen Dank
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