Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versorgungsausgleich nach Tod des Ausgleichspflichtigen möglich?

von Armin Boerner23.06.2014 | 13:44
1175 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Der Fall: - Ehepaar - Er Deutscher, sie Niederländerin - Beide wohnten in den Niederlanden - Er hat in DE gearbeitet und Ansprüche erworben - Die Ehe wurde im Jahr 2000 in NL geschieden. - Es wurde nach der Scheidung kein VAG durchgeführt - Er (Ausgleichspflichtiger) ist im Okt. 2013 in Rente gegangen und hat seitdem Rente bezogen. - Er ist im April 2014 verstorben (nach nur 6 Monaten seiner Rentenzeit) - Sie hat nun nach seinem Ableben von der Möglichkeit des VAG erfahren und möchte diesen nun noch nachträglich, nach seinem Ableben durchführen lassen. Ist das möglich? Danke und viele Grüße, Armin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Vielen Dank an alle für die doch sehr ausführlichen Erläuterungen. Es gibt nichts mehr hinzuzufügen. Auch ich habe dazugelernt

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

facepalmam 23.06.2014 | 16:05
Inwieweit es in den NL einen Versorgungsausgleich gibt, wird hier in einem deutschen Rentenforum kaum eindeutig zu klären sein. In Deutschland wird bei einer Scheidung meines Wissens generell der VAG mitgeprüft und in der Regel auch per Urteil durchgeführt, sofern nicht auf die Durchführung explizit verzichtet oder mangels Differenz der auszugleichenden Beträge vom Gericht verneint wird (steht dann aber auch im Scheidungs- bzw. VAG-Urteil. Genaueres lässt sich somit zunächst dem Scheidungsurteil entnehmen. Desweiteren könnten Sie beim niederländischen Rententräger anfragen, ob dort bezüglich des VAG bereits was gespeichert ist. Generell gilt auch: Die Ehezeit sowie die jeweiligen Anwartschaftszeiten innerhalb der Ehezeit sind maßgeblich für einen VAG, nicht ob die Beteiligten noch leben. Ggf. kann bei Gericht der VAG nachträglich beantragt werden, ggf. mal mit einem Fachanwalt drüber sprechen der sich auch mit dem NL-Recht auskennt!
facepalmam 23.06.2014 | 16:09
Egänzend noch der Hinweis, dass zwischen den niederländischen und deutschen RV-Trägern ein Abkommen besteht, so dass eine Zusammenrechnung erfolgt, sobald man in beiden "Kassen" rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt hat. Wer für den jeweiligen VAG bzw. die Scheidung zuständig ist hängt meist vom Wohnort ab. Dies kann Ihnen aber abschließend nur der jeweile RV-Träger mitteilen und nicht dieses Forum. Da bereits eine Rente bezogen wurde, wird der Rententräge dieser Rentenzahlung wohl auch den VAG durchführen, sofern der nachträglich beantragt werden kann.
Armin Boerneram 23.06.2014 | 16:44
Danke für die ausführliche Antwort. Niederländische Versorgungsansprüche wurden bereits im Zuge der Ehescheidung entschieden. Jedoch deutsche Ansprüche nicht. Der Punkt ist, dass deutsche Institutionen nichts über in den NL durchgeführte Ehescheidungen erfahren. Und niederländische Gerichte erfahren nichts über deutsche Rentenansprüche. In DE passiert das automatisch und der VAG wird ggf. automatisch durchgeführt. Ich wollte mich mit meinem Anliegen an ein deutsches Familiengericht wenden, und dort ausschließlich den VAG für die deutschen Anwartschaften beantragen. Darum meine Frage, ob das auch noch nach dem Ableben des Ausgleichspflichtigen möglich ist.
icham 23.06.2014 | 20:09
"Darum meine Frage, ob das auch noch nach dem Ableben des Ausgleichspflichtigen möglich ist. " Das wird schwierig: 1. Ist bei einer Scheidung in den NL nach niederländischen Recht überhaupt ein (zusätzlicher) Versorgungsausgleich nach deutschem Recht überhaupt vorgesehen ? 2. Da der (vermutlich) Ausgleichspflichtige schon verstorben ist, kann der VA m.E. gar nicht mehr rechtskräftig werden . Hier sind wir dann beim § 31 VersAusgleichG , d.h. ein Verfahren der überlebenden Ex- Ehefrau gegen evt. Erben http://blog.beck.de/2011/01/03/tod-und-versorgungsausgleich (m.E. zweite Variante) Dieses Verfahren würde ich dann wirklich nur mit Hilfe eines (spezialiserten) Familienrechtsanwaltes anstrengen. BTW: Enthielten die niederländischen Rentenansprüche evt. auch Ansprüche auf die deutschen Zeiten ? (vgl. Beitrag von "facepalm" --> Zusammenrechnung ) ich
icham 23.06.2014 | 20:17
Man lernt nie aus: Insbesondere dieser weiterführende Link von "-/-" ist interessant: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&… bzw. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/documen… Bleibt nur noch das "Problem" des "vorzeitigen" Todes....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026