Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Versorgungsausgleich nach Tod des Empfängers

von Sonnenschein22.03.2010 | 13:35
2171 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zum Zeitpunkt der Scheidung bezog ich Versorgungsbezüge als Beamter. Die Hälfte bekam der geschiedene Partner. Nun ist dieser verstorben. Bekomme ich nun auf Antrag wieder meine gesamten Versorgungsbezüge?

8 Antworten

Falsches Forumam 22.03.2010 | 14:06
Dies ist ein Forum der deutschen RENTENversicherung.
Nein,am 22.03.2010 | 14:57
solche Geistesblitze kann man doch von einem Beamten nicht erwarten!
Tip des Tagesam 22.03.2010 | 14:14
Wie wäre es,wenn sie einfach den Telefonhörer in die Hand nehmen,und Ihre Versorgungsdienststelle anrufen,die Ihnen dann innerhalb weniger Sekunden umgehend eine Antwort geben kann. Das äwre doch toll,oder nicht?
HuRaam 22.03.2010 | 15:34
Liebes Forum! Ich habe hier schon einige Male interessante Informationen lesen dürfen. Oft konnte ich diese aus Fragen und Antworten entnehmen, die für Experten und "Alleswisser" vielleicht doof oder dämlich waren. Dafür sage ich allen hier vielen Dank. Und weiter so! Aber den Ton der Antworten auf die hier anfangs gestellte Frage finde ich für erwachsene Menschen nicht passend. Selbst wenn es so verstanden werden muß, daß hier nur Experten Fragen stellen dürfen, wäre der Ton nicht passend! Wenn aber auch weniger erfahrene Leute Fragen stellen dürfen (sollen?), ist der Ton diese rAntworten, dem üblichen Niveau hier, nicht entsprechend. Ich finde, wem eine Frage zu einfach ist, soll er (sie) einfach überlesen. Ganz nach dem Motto: es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten. Schönen Tag noch an Alle!
Wolfgangam 22.03.2010 | 18:55
Hallo HuRa, !!! ...stimme Ihnen da völlig zu. Nur, es hilft nichts - löst meist gerade dann einen schwatzhaften Rattenschwatz an emotionalen Diskussionen aus. Wie das auf einen Neuling im Forum/im Internet wirkt (der sich im dem Moment völlig verarscht fühlt und auch für einen weiterführenden sachlich/menschlichen Hinweis dankbar ist) ... An Sonnenschein: ich 'vermute' dass es im -> Beamtenversorgungsgesetz eine entsprechende Regelung zur Rückübertragung (Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs) analog der Rentenversicherung gibt, sofern für weniger als 3 Jahre die Begünstigte davon profitiert hat (konnte aber in der schnelle der Zeit eben keine passende Vorschrift finden). Wie oben leicht schnodrich erwähnt, bitte die Versorgungsdienststelle kontaktieren - die wird das prüfen. Gruß w.
-_-am 22.03.2010 | 22:04
Soweit mir bekannt ist, gilt § 37 Versorgungsausgleichsgesetz nicht nur für Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Demnach: Ist die ausgleichsberechtigte Person gestorben, so wird ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag nicht länger auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt. Die Anpassung findet nur statt, wenn die ausgleichsberechtigte Person die Versorgung aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht nicht länger als 36 Monate bezogen hat. http://bundesrecht.juris.de/versausglg/__37.html Näheres können Sie bei der zuständigen Versorgungsdienststelle Ihres Dienstherren erfahren.
-_-am 22.03.2010 | 22:10
Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Entscheidung zu § 37 Versorgungsausgleichsgesetz erst im Leistungsfall zu treffen ist, da eine "Kürzung des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person" derzeit nicht erfolgt. Eine vorherige Antragstellung ist daher zwecklos. Im Rentenantrag R100 ist die Frage dazu unter Pos. 10.5 zu finden.
Tip des Tagesam 23.03.2010 | 09:24
Hallo HuRa, nach Studium Ihres Beitrages muss ich Ihnen teiwleise Recht geben.Ich denke der Umgangston ist teilweise recht derb hier.Das muss ja nicht sein. Auf der anderen Seite ist es aber auch leider so,das manche Menschen anscheinend nicht in der Lage sind auch nur ein bisschen selber zu denken.Das man seine Pension nicht von der Rentenversicherung bekommt,sollte man als Beamter schon wissen.Das darf man bei einem Erwachsenenen einfach auch mal voraussetzen.In meinen Augen ist das nun wirklich nicht zuviel verlangt.Das hat auch nichts mit Experte oder Besserwsisser zu tun.Dafür muss man nur denken können.Aber wenn ich mir hier so einige Beiträge durchlese, scheint das bei vielen einfach zuviel verlangt,das sie selber nachdenken.Vielleicht mussten sie das im Leben nie.Jeder hat Ihnen das Denken abgenommen.Ist zwar sehr traurig,aber anscheinende doch öfter der Fall als man denkt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026