Die erste Ehe wurde 1998 nach altem Recht geschieden. Die Exfrau bezog zu diesem Zeitpunkt schon eine unbefristete EU-Rente. Versorgungsausgleich wurde durchgeführt. Nun ist die Exfrau verstorben. Gibt es die Möglichkeit den Versorgungsausgleich rückgängig zu machen?
Ein Rückausgleich ist nur möglich, wenn die Ex weniger als 3 Jahre Rente mit dem VAG bezogen hat. Ansonsten gibt es keinerlei Rückausgleich mehr
Ja, es gibt eine Möglichkeit, auch wenn die geschiedene Ehefrau bereits länger als 36 Monate eine Rente - erhöht um den Versorgungsausgleich - erhalten hat. Man muss lediglich in ein Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 oder 3 VersAusglG aufgrund einer wesentlichen Wertänderung gelangen.
Um dies zu prüfen, ist es wichtig zu wissen, welche Versorgungsanrechte betroffen sind und wieviele Kinder von der geschiedenen Ehefrau geboren sind. Den Rest kann ich prüfen!!
Vielen Dank! Es wurden 3,4115 Entgeltpunkte (Ost) übertragen und 3 Kinder geboren.
Herr Striebe sollte sich mit mir telefonisch in Verbindung setzen, damit ich in Kontakt mit ihm bin. Ansonsten kann ich nichts für Herrn Striebe machen. (Hauptmannrente@aol.com und Tel.Nr. 0222510787)