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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich- Punkteabzug v. welchem Konto

von Caro29.07.2010 | 11:11
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Hallo, kann mir jemand verbindlich Auskunft geben, von welchem Punktekonto, gemeinsam in der Ehe erworbenes, o. mein selbsterwirtschaftetes Konto, die Punkte abgezogen werden? In meinem Fall, liegt das Urteil v.FG vor, aber der Rentenbescheid zeigt eine ganz andere Berechnung! Der Rentenbescheid wurde nach dem neuen Gesetz Sept. 09 berechnet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich rate Ihnen aufgrund Ihrer Schilderungen zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung, damit Ihnen der Kollege dort anhand der von Ihnen mitzubringenden Unterlagen das System der Versorgungsausgleichs erläutern kann. Grundsätzlich ist so, dass die jeweiligen Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erwirtschaftet wurden, verglichen werden. Der- oder Diejenige, die höhere Anwartschaften erworben hat, gibt die Hälfte der Differenz an die/den Ehegatten ab, so dass für die Dauer der Ehezeit beide Ehegatten gleich hohe Anwartschaften erworben hat.

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6 Antworten

Schadeam 29.07.2010 | 11:33
In der Rentenversicherung gibt es kein "gemeinsames Konto". Der Mann hat ein Rentenkonto und die Frau hat eines. Das Familiengericht entscheidet und einer bekommt Punkte dazu und der andere gibt entsprechende Punkte ab......wenn weiter Fragen, lassen Sie sich das bitte in der nächstgelegenen Beratungsstelle der DRV erläutern.
Jonasam 29.07.2010 | 11:40
Nach neuem Recht, wird jedes einzelne Versorgungsrecht einzeln geteilt. Dh. Sie haben 10 Entgeltpunkte (EP) in der Ehezeit erworben (in Iherm Versicherungskonto). Sie müssen also 5 EP abgeben. Der Partner hat 6 EP erworben, also muss er 3 EP abgeben. Insgesamt haben Sie also weniger EP wie vorher. Sie haben ein Malus von 5 EP und einen Bonus von 3 EP. Diese Teilung wird auch getrennt für Knappschaftszeiten, Zeiten der Höherversicherung uns EP (Ost) durchgeführt .
RFnam 29.07.2010 | 12:01
Der Versorgungsausgleich wird erst im Versicherungskonto eingegeben, wenn das Urteil des FG rechtskräftig ist. Über den Eintritt der Rechtskraft wird die DRV vom FG benachrichtigt. Sofern eine Rentenzahlung erfolgt, kann erst dann eine Neuberechnung erfolgen. Also: - Von wann ist das Urteil ? - Wann ist die Rechtskraft eingetreten ? - Seit wann wird Rente gezahlt ?
Caroam 29.07.2010 | 14:26
Ja, danke für die Antworten. Also das Urteil ist seit 5 Wochen rechtskräftig. Im Urteil wird genau aufgelistet, wer was an welches Rentenkonto zu zahlen hat. Nur auf dem Rentenbescheid sind ganz andere Berechnungen gemacht worden, z.B. war der Ausgangsfaktor mein persönl. Entgeltpunkte-konto, also nicht das welches in der Ehezeit erworben wurde. Hiervon wurde dann hälftig der Abschlag für den VersAG abgezogen. Somit reduziert sich meine Rente erheblich. Kann mir das einer einigermaßen verständlich erklären? Meines Erachtens müßten doch die jeweils erworbenen EP der Ehezeit zur Berechnung dienen, oder? Bei mir wurde diese Punktezahl aber nicht in die Berechnung einbezogen. Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt, danke
RFnam 29.07.2010 | 16:14
Aus Ihrem letztem Beitrag geht hervor, dass Sie sich auf eine in Ihren Vorstellungen bestehende Berechnungsweise versteifen. Es gibt keine zwei Entgeltpunkte-Konten getrennt nach dem Ehezeitraum und ausserhalb des Ehezeitraumes. Es gibt auch kein Entgeltpunktekonto, sondern nur ein Versicherungskonto. Im Ehezeitraum hatten Sie offenbar ein höheres Einkommen als Ihr Ex-Partner, so dass Sie Entgeltpunkte abtreten mussten (Malus). Diese EP stehen für alle Zeiten fest. Bei der Berechnung der Rente wird zunächst von Ihrem gesamten Versicherungsleben ausgegangen und die persönlichen Entgeltpunkte (pEP) ermittelt. Erst danach wird von diesen pEP der Malus (in Form von EP) aus dem Versorgungsausgleich abgezogen. Diese neuen pEP bilden den Grundstein zur Rentenberechnung (pEP mal aktuellem Rentenwert). Diese Vorgehensweise können Sie im Rentenbescheid und dessen Anlagen nachvollziehen. Übrigends, kann es sein, dass Sie noch keinen RentenBESCHEID haben, sondern nur eine RentenAUSKUNFT ?
Caroam 30.07.2010 | 11:49
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Ich habe jetzt die Berechnungen des Rentenbescheids verstanden.
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