Ich rate Ihnen aufgrund Ihrer Schilderungen zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung, damit Ihnen der Kollege dort anhand der von Ihnen mitzubringenden Unterlagen das System der Versorgungsausgleichs erläutern kann. Grundsätzlich ist so, dass die jeweiligen Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erwirtschaftet wurden, verglichen werden. Der- oder Diejenige, die höhere Anwartschaften erworben hat, gibt die Hälfte der Differenz an die/den Ehegatten ab, so dass für die Dauer der Ehezeit beide Ehegatten gleich hohe Anwartschaften erworben hat.