Ich gehe davon aus, dass Sie im Rahmen des durchgeführten Versorgungsausgleichs der Berechtigte waren und daher einen Zuschlag bekommen haben.
Wie "-_-" und "Wolfgang" bereits geschrieben haben, wird der Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich sofort bei Ihnen berücksichtigt, wenn Sie in Rente gehen. Es spielt dabei keine Rolle, um welche Rente es sich handelt, d. h. es kann auch eine Erwerbsminderungsrente oder eine vorgezogene Altersrente sein.
Zu beachten ist aber, dass der Abschlag der Rente auch für den sich aus dem Versorgungsausgleich ergebenden Erhöhungsbetrag gilt.