Juten Tach
Mir wurden in der Pension 350 Euro aufgrund der Scheidung abgezogen und meiner Ex zugesprochen. Sie hat jetzt fast 15 Jahre selbst eine Rente bezogen und ist verstorben. Kann ich meine Pension zurück bekommen?
Dem Urteil XII ZB 624/15 zufolge ja, wenn der Versorgungsausgleich seinerzeit auf falschen Annahmen basiert. Dies dürfte der Fall sein, da mir damals noch ein Höchstversorungssatz von 75% unterstellt wurde, den es ja schon länger nicht mehr gibt (nur noch 71%). In den 70er Jahren wurden bei meiner Ex auch 2 Kinderjahre berücksichtigt, auch diese dürften mit der Mütterrente nicht mehr richtig sein.
Meine Frage: Wenn ich mich anwaltlich an das Familiengericht zur Neuberechnung des Versorgungsausgleiches wende und sofern die Abweichungen die Grenzen des §51 überschreiten, bekomme ich dann die Pension mit 350 Euro VOLLSTÄNDIG zurück?
Soweit ich das lese, hat der Sachverhalt auch nichts mit dem berühmten 36 Monaten zu tun, nach denen man keine Rückübertragung bekommen kann.