Guten Tag,
ich bin 2004 geschieden worden. Der Versorgungsausgleich hat stattgefunden. Meine ex-Ehefrau ist eine gewisse Zeit nach der Scheidung schwer erkrankt und hat ab einem mir unbekannten Zeitpunkt eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen.
Nunmehr ist sie leider verstorben.
Möglicherweise hat sie nur einen unwesentlichen Anteil des aus dem Versorgungsausgleich resultierenden Rentenanspruch als Rente erhalten.
Meine Fragen lauten nun:
1.) Wird der Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente in der Bewertung einer evtl. Unwesentlichkeitsgrenze für die Möglichkeit der Rückübertragung des Versorgungsausgleichs überhaupt gewertet?
2.) Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, in einem solchen Fall etwas vom Versorgungsausgleich zurückzuholen und wenn ja, wie?
Ich hoffe, mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben und freue mich auf Antworten.
Gruß
ansgar