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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich Rückübertragung

von Gus28.06.2012 | 20:05
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5 Antworten

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Werde bald einen Rentenantrag stellen und wollte wissen wie sich das mit dem Versorgungsausgleich Verhält,eventuell mit der Rückübertragung. Im Rentenantrag muß mann angeben ob der frühere Ehegatte noch lebt. Ich weiß nicht ob mein frühere Ehegatte noch lebt und auch nicht ob der Name noch stimmt. Wird bei Rentenantrag geprüft ob der Ehegatte verstorben ist? Bei der Rentenberatung wurde mir gesagt das es nicht geprüft wird, wie soll mann dann wissen ob eine Rückübertragung möglich wäre. Wie ist es wenn mann schon Rentner ist, wie soll mann da wissen ob der Ehegatte verstorben ist, damit mann einen Antrag auf Rückübertragung stellen kann. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Zusammenhang mit dem Rentenantrag nimmt der Rentenversicherungsträger auch einen Antrag auf Wegfall der Kürzung durch den Versorgungsausgleich (§§ 37 f. VersAusglG) an.

Er prüft dann, ob der ausgleichberechtigte Ehegatte noch lebt oder bereits verstorben ist. In diesem Falle ermittelt er die Dauer die Rentenbezugs aus dem übertragenen Anrecht und stellt ggf. die Aussetzung fest.

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4 Antworten

Chrisam 28.06.2012 | 21:30
Wenn Sie es nicht wissen, dann verbleiben die übertragenen Punkte eben bei der Ex ;)
oder einfach....am 28.06.2012 | 22:20
... angeben, dass der Ex-Partner gestorben ist. Die DRV wird das dann schon prüfen und Ihnen einen ablehnenden Bescheid geben.
Agnesam 29.06.2012 | 13:00
Hallo @Gus, in Ihrem Versicherungskonto sind die Daten zum Versorgungsausgleich gespeichert, darunter auch die Versicherungsnummer Ihrer Exfrau. Im Rentenantrag (z.B. R 100) Frage 10.6.1 wird danach gefragt, ob Ihre Ex noch lebt. Mögliche Antworten: ja - nein - nicht bekannt. Geben Sie also einfach "nicht bekannt" an. Durch den Rentenantrag wird an eine Informationsanfrage an das Versicherungskonto der Ex ausgelöst. Ihr Rentenversicherungsträger erhält damit alle notwendigen Angaben. Agnes
Claire Grubeam 30.06.2012 | 14:45
Wenn Sie den Rentenbescheid haben, schauen Sie hinein, ob die Malusregelung aus dem Versorgungsausgleich noch enthalten ist. Falls ja, fragen Sie beim Rentenversicherungsträger nach, ob der Ehegatte noch lebt bzw. ob die Regelung des § 37 Versorgungsausgleichsgesetz geprüft worden ist. Sie können aber auch einen Antrag nach § 37 Versorgungsausgleichsgesetz einfach jederzeit stellen.
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