Hallo Gus,
verstirbt eine aus dem Versorgungsausgleich ausgleichsberechtigte Person, so wird durch ein maschinelles Benachrichtigungsverfahren der Versicherungsträger des Ausgleichspflichtigen in Kenntnis gesetzt.
Sofern der Ausgleichspflichtige oder seine Hinterbliebenen bereits eine um den Versorgungsausgleich gekürzte Rente beziehen, erfolgt durch den Versicherungsträger automatisch ein entsprechender Hinweis auf eine mögliche Antragstellung, sofern die Voraussetzung für die Rückübertragung des Versorgungsausgleichs erfüllt ist.
Bezieht der Ausgleichspflichtige noch keine Rente wird nur eine allgemeine Information erteilt.