Hallo Experten, aus einen Versorgungsausgleich wg. Scheidung habe ich Anspruch auf eine Betriebliche Altersversorgung. Dieser Vertrag ist aus den Jahr 2004 und wurde vom Netto eingezahlt. Mein Vertrag nach interner Teilung ist aus dem Jahr 2015. Ich habe jetzt die Möglichkeit, diesen Vertrag zu kündigen und mir den Betrag auszahlen zu lassen. Wie ist das nun zu versteuern?
30.06.2022, 18:46
von
Steuerrecht
Hallo Camilla,
für Steuerrechtliche Fragen ist nicht die Rentenversicherung zuständig.
Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder an das Finanzamt direkt.
01.07.2022, 09:18
Experten-Antwort
Hallo Camilla P.,
bezüglich der Besteuerung wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.