Sorry, aber offenbar ist meine Frage vom 18.01. ins Leere gelaufen (was bitte hat meine Frage mit der niedrigen Rente der Mutter von Armin Wirsching zu tun ??) Deshalb nochmal etwas ausführlicher.
Die Antwort der Expertin hilft mir nicht wirklich weiter: Ob ein „wesentlicher Wertunterschied“ vorliegt, kann ich erst dann beurteilen, wenn ich die konkreten aktuellen Rentenwerte meiner Exfrau kenne. Die BfA kennt sie, das Familiengericht nicht. Zu meiner Exfrau habe ich keinen Kontakt. Ich brauche also verläßliche Informationen, bevor ich einen Antrag stelle. Woher bekomme ich die? Die BfA gibt mir verständlicherweise keine Auskunft über den aktuellen Kontostand meiner Exfrau.
Wenn ich erst bei meinem eigenen Rentenbeginn (2010) einen Antrag auf Neuberechnung stelle und meine Exfrau hat bereits einige Jahre höhere Rente dank übertragener Rentenanwartschaften bezogen, was dann?