Guten Tag, ich wurde 1993 geschieden und der Versorgungsausgleich (Rente und Vbl-Betriesbrente) intern geteilt. Vor 2 Jahren hat die Vbl beim Familiengericht eine Abänderung bzw. Neuberechnung des Versorgungsausleichs beantragt. Gestern, nach 2 Jahren, war die Anhörung. Soweit ich den Richter verstanden habe, wird jetzt extern geteilt, d.h. mein Exfrau bekommt ein eigenes Rentenkonto bei der Vbl.
Meine Ex-Frau bekommt von meiner Betriebsrente ca. 104 €. Gleichzeitig werden von ihrem Rentenkonto durch Erhöhung z.B. durch Mütterrente ca. 80€ auf mein Rentenonto bei der der DRV Bund verschoben. Meine Fragen: 1.Gilt in diesem Fall auch die Bagatellklausel oder muss der ganze Aufwand betrieben werden. 2.Tritt die Änderung rückwirkend oder mit der 2-monatigen Schutzfrist in Kraft (wir sind beide Rentner) Der Richter sprach von rückwirkender Änderung. Vielen Dank
27.07.2017, 10:28
von
Daskommtdavon
Hallo Comburg,
was für ein substanzieller Aufwand. Jede dritte Ehe wird heute geschieden. Wären Sie mal bei Ihrer Frau oder auch umgekehrt geblieben, dann hätten Sie diesen ganzen schlamassel nicht. Hier geht es doch nur um ein paar kleine Beträge. Dies hier ist ein Rentenforum der DRV/RV .
Gruß:-)
27.07.2017, 10:56
von
taxman
Kleine Beträge ja klar. Aber ärgerlich trotzdem...
27.07.2017, 11:07
von
Herr Paul
Zitiert von: Daskommtdavon
Hallo Comburg,
was für ein substanzieller Aufwand. Jede dritte Ehe wird heute geschieden. Wären Sie mal bei Ihrer Frau oder auch umgekehrt geblieben, dann hätten Sie diesen ganzen schlamassel nicht. Hier geht es doch nur um ein paar kleine Beträge. Dies hier ist ein Rentenforum der DRV/RV .
Gruß:-)
Man sollte sich mal fragen, woran das liegt bzw. wovon das kommt, das jede 3. Ehe heute geschieden wird. Aber daran scheinen die wenigsten interessiert zu sein. Lieber Symptome kurieren als Ursachen vermeiden oder beheben. Achso ja natürlich, dies ist ein Forum, das in Rentenfragen.......
27.07.2017, 11:11
von
Sabine O.
Zitiert von: Herr Paul
Zitiert von: Daskommtdavon
Hallo Comburg,
was für ein substanzieller Aufwand. Jede dritte Ehe wird heute geschieden. Wären Sie mal bei Ihrer Frau oder auch umgekehrt geblieben, dann hätten Sie diesen ganzen schlamassel nicht. Hier geht es doch nur um ein paar kleine Beträge. Dies hier ist ein Rentenforum der DRV/RV .
Gruß:-)
Man sollte sich mal fragen, woran das liegt bzw. wovon das kommt, das jede 3. Ehe heute geschieden wird. Aber daran scheinen die wenigsten interessiert zu sein. Lieber Symptome kurieren als Ursachen vermeiden oder beheben. Achso ja natürlich, dies ist ein Forum, das in Rentenfragen.......
Der gewaltige Zuzug von Flüchtlingen bleibt nicht ohne Rückwirkung auf persönliche Beziehungen. Gerade bei den Einkommensschwachen sind die Auswirkungen über höhere Mieten, Arbeitsplatzverlust am ehesten spürbar. Daß es da nicht mal zu einer Ehekrise oder sogar zu einem Familiendrama kommen kann, liegt doch auf der Hand.
27.07.2017, 11:41
von
taxman
welch schwachsinn! was haben flüchtlinge mit ehescheidungen zu tun?
27.07.2017, 13:06
von
Sabine O.
Zitiert von: taxman
welch schwachsinn! was haben flüchtlinge mit ehescheidungen zu tun?
Ja, natürlich. Das habe ich nicht bedacht. Ich war ja auch nur auf einem Brettergymnasium so wie du.
27.07.2017, 13:41
von
Schlaubi123
Zitiert von: Sabine O.
Zitiert von: taxman
welch schwachsinn! was haben flüchtlinge mit ehescheidungen zu tun?
Ja, natürlich. Das habe ich nicht bedacht. Ich war ja auch nur auf einem Brettergymnasium so wie du.
Welch ein Quatsch. Man kann ja wirklich nicht noch Ehescheidungen den Flüchtlingen anlasten!! Wie naiv muss man dazu sein?
27.07.2017, 13:47
von
Thomas Kleinbub
Inwieweit es im Versorgungsausgleichsverfahren zu einem Ausgleich von Anwartschaften kommt, legt das Gericht im Rahmen der Ermittlungen hierzu fest. Das gilt auch für unter Umständen zu beachtende Bagatellgrenzen. Die Umsetzung des Urteils erfolgt, nachdem sowohl Sie als auch Ihre frühere Ehefrau Rentner sind, erst nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils. Dabei wird der Bonus/Malus in der Regel erst nach Ablauf eines Kalendermonats nach Zugang der Rechtskraftmitteilung beim Rentenversicherungsträger umgesetzt. Die Rentenver- sicherungsträger der beiden Versicherungskonten der früheren Ehegatten stimmen sich hierüber ab.
27.07.2017, 13:51
Experten-Antwort
stimmt so
27.07.2017, 16:04
von
Comburg
Vielen Dank für die lebhafte Anteilnahme an meinem Problem.