Hallo Nixdestotrotz,
ich will mal vorab 2-3 Begriffe erklären, die evtl. in Ihrer Angelegenheit bzw. in den Antworten etwas quer verwendet wurden und daher für etwas Verwirrung sorgen könnten:
1) Versorgungsausgleich=
Aufteilung von in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüchen zwischen den (ehem.) Ehepartner, damit beide mit den gleichen Rentenanwartschaften die Ehe verlassen.
2) Abänderung Versorgungsausgleich=
Korrektur der ursprünglichen Entscheidung zum Versorgungsausgleich, da sich Rentenanwartschaften und/oder Rentenansprüche der (ehem.) Ehepartner innerhalb der Ehezeit verändert haben (z.B. aktuell durch die erhöhte Berücksichtigung von vor 92 geborenen Kindern). (zu diesem Thema Antwort von Schilas Mama)
3) Anpassung eines Versorgungsausgleichs=
zum Beispiel bei in Anspruchnahme von Renten aus gesundheitlichen Gründen. Wenn in einem solchen Fall ein Abschlag (ein Minus) auf sie zukommt und sie bei einer anderen Versorgung einen Bonus (ein Plus) zu erwarten haben, dieses Plus aber nicht realisieren können, dann kann ihr Minus um den aktuell nicht realisierbaren Bonusanteil (bei einer anderen Versorgung) gemindert werden. Sprich Sie bekommen vorübergehend Ihr Minus angepasst (zu diesem Thema Antwort von RSS)
Ich würde Ihnen einen Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle empfehlen. Dort wird man Ihren Fall individuell bewerten (insbesondere der Zeitpunkt der Ehescheidung ist wichtig, momentan aber unklar) und Ihnen gute Hinweise geben können.